TRBS 1201 (Technische Regel für Betriebssicherheit – Prüfungen von Arbeitsmitteln und überwachungsbedürftigen Anlagen)

In modernen Produktions- und Logistikunternehmen ist die Sicherheit technischer Anlagen ein zentraler Faktor für die Betriebskontinuität. Dabei spielen regelmäßige Prüfungen eine wesentliche Rolle, um Unfälle, Sachschäden und Brände zu vermeiden. Die Technische Regel für Betriebssicherheit TRBS 1201 konkretisiert die Anforderungen der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und beschreibt das Vorgehen zur sicheren Durchführung von Prüfungen an Arbeitsmitteln und überwachungsbedürftigen Anlagen. Sie ist damit ein wesentliches Regelwerk für Betreiber, insbesondere wenn komplexe Systeme wie Lagerlifte, automatisierte Regalsysteme oder Werkzeugmaschinen betrieben werden.

 

Geltungsbereich der TRBS 1201

Die TRBS 1201 bezieht sich auf alle Arbeitsmittel, die laut BetrSichV einer Prüfung unterzogen werden müssen – sowohl vor der Inbetriebnahme, während des Betriebes (wiederkehrend) als auch nach außergewöhnlichen Ereignissen, etwa nach Umbauten, Unfällen oder Bränden. Dies umfasst:

  • Elektrische und mechanische Maschinen

  • Förder- und Lagertechnik, darunter auch Lagerlifte

  • Druckanlagen, Aufzüge und überwachungsbedürftige Anlagen

  • Schutzeinrichtungen und sicherheitsrelevante Steuerungen

Die Regel unterstützt Unternehmen dabei, die rechtlichen Anforderungen systematisch umzusetzen, Prüfpflichten korrekt zu dokumentieren und Risiken frühzeitig zu erkennen.

 

Ziele der TRBS 1201

Die Hauptziele der TRBS 1201 sind:

  • Vermeidung von Gefahren für Beschäftigte, Dritte und Sachwerte

  • Sicherstellung der Funktionsfähigkeit von Schutzsystemen

  • Reduktion von Stillstandszeiten durch präventive Wartung

  • Nachweis der Sorgfaltspflicht des Arbeitgebers

Die TRBS legt großen Wert auf die Gefährdungsbeurteilung als zentrales Instrument: Sie dient als Grundlage für die Festlegung von Prüfumfang, Prüfart, Prüffristen und Prüfmethoden – angepasst an das jeweilige Arbeitsmittel.

 

Anwendung in Produktionsbetrieben und bei Lagerliften

In einem Produktionsbetrieb mit automatisierten Lagerliften spielen elektrische, mechanische und softwaregesteuerte Komponenten eng zusammen. Diese Systeme sind häufig das Rückgrat des Materialflusses und daher besonders sicherheitskritisch. Die TRBS 1201 verpflichtet den Betreiber, regelmäßig zu überprüfen, ob z. B.:

  • Motoren, Getriebe und Hebemechaniken einwandfrei arbeiten

  • Sensoren und Endschalter korrekt schalten

  • Not-Aus-Einrichtungen und Sicherheitsverriegelungen funktionstüchtig sind

  • Fehlermeldesysteme und Überlastsicherungen zuverlässig reagieren

  • Brandschutzmaßnahmen (z. B. Rauchmelder, Abschottungen, Brandmeldevernetzung) im Lagerliftbereich vorhanden und funktionsfähig sind

Die Regel sieht dabei keine starren Prüffristen vor, sondern verlangt eine individuelle Festlegung anhand der Gefährdungsbeurteilung. Faktoren wie Beanspruchung, Umgebungseinflüsse, Ausfallfolgen oder die Nähe zu brennbaren Materialien sind entscheidend.

Beispiel: Ein Lagerlift, der in einem heiß laufenden Produktionsumfeld mit Staubentwicklung betrieben wird, muss in kürzeren Intervallen geprüft werden als ein gleiches Gerät in klimatisierter Umgebung.

 

Besondere Bedeutung des Brandschutzes

Die TRBS 1201 betont den Schutz vor Brand- und Explosionsgefahren als zentrales Ziel aller Prüfungen. Besonders relevant ist das bei:

  • Elektrischen Antrieben mit hoher Leistungsaufnahme

  • Lagerliften mit leicht entflammbaren Gütern

  • Betriebsräumen mit hoher Staubbelastung

  • Maschinen mit intensiver Reibung oder thermischen Prozessen

Die Prüfungen müssen sicherstellen, dass keine brandfördernden Mängel wie lose Kabel, überlastete Leitungen, verschmutzte Lüfter oder blockierte Wärmesenken vorliegen. Auch Schutzeinrichtungen gegen thermische Überlastung oder automatische Abschaltungen bei Überstrom sind zu kontrollieren.

Ein Brandschutzbeauftragter sollte zudem regelmäßig prüfen (oder prüfen lassen), ob die elektrischen Komponenten entsprechend der DIN VDE 0105-100, der DIN EN ISO 19353 (für Maschinen) oder spezifischer VdS-Richtlinien betrieben werden.

 

Prüfarten laut TRBS 1201

Die TRBS unterscheidet verschiedene Prüfarten:

  1. Prüfung vor Inbetriebnahme
    Dient der Erstbewertung sicherheitsrelevanter Komponenten. Bei neuen Maschinen oder Lagerliften umfasst dies z. B. die Funktionsprüfung aller Sensoren, Antriebe, Sicherheitseinrichtungen und Brandschutzsysteme.

  2. Wiederkehrende Prüfungen
    Erfolgen in regelmäßigen Abständen. Hierzu gehören Sichtprüfungen, Funktionsprüfungen und ggf. Messungen. Bei Lagerliften können z. B. Gabelstellungen, Lastaufnahmen, Endlagenüberwachung und Sicherheitstüren geprüft werden.

  3. Anlassbezogene Prüfungen
    Werden nach außergewöhnlichen Ereignissen wie Unfällen, technischen Störungen, Umbauten oder Bränden erforderlich. Sie dienen der Wiederherstellung des sicheren Betriebszustandes.

 

Qualifikation der befähigten Person

Die Prüfungen dürfen nur von sog. „befähigten Personen“ durchgeführt werden. Diese müssen laut TRBS 1203 über:

  • Fachliche Ausbildung

  • Berufserfahrung

  • Kenntnisse über den Prüfgegenstand

verfügen. Bei elektrischen Anlagen muss es sich um eine Elektrofachkraft handeln. Bei komplexen Systemen wie Lagerliften ist zusätzlich spezifisches Know-how zur Anlagentechnik und Steuerung notwendig.

Gerade bei überwachungsbedürftigen Anlagen oder sicherheitsrelevanten Komponenten mit Gefahrpotenzial (z. B. Brandlasten, elektrische Fehlerströme, Absturzgefahr) ist die Auswahl geeigneter Prüfer von hoher Bedeutung – sowohl rechtlich als auch im Sinne der Betriebssicherheit.

 

Dokumentation und Prüfbescheinigung

Die TRBS 1201 fordert eine vollständige Dokumentation aller Prüfungen. Diese muss mindestens enthalten:

  • Datum der Prüfung

  • Art und Umfang der Prüfung

  • Ergebnis der Prüfung

  • Name der befähigten Person

  • Aussagen zu festgestellten Mängeln und empfohlenen Maßnahmen

Die Ergebnisse sind in einem Prüfprotokoll oder einer Prüfbescheinigung festzuhalten. Für Lagerlifte empfiehlt sich eine anlagenspezifische Prüfliste, die alle mechanischen, elektrischen, steuerungstechnischen und brandschutzrelevanten Komponenten erfasst.

Wichtig: Werden bei der Prüfung Mängel festgestellt, so muss der Betreiber diese unverzüglich beseitigen und – falls sicherheitsrelevant – die Anlage bis dahin außer Betrieb setzen.

 

Verknüpfung mit anderen Regelwerken

Die TRBS 1201 ist nicht isoliert zu betrachten. Sie steht im Zusammenspiel mit weiteren Vorschriften, u. a.:

Die Prüfpflichten aus der TRBS 1201 sind somit oft Teil eines umfassenden Prüf- und Wartungskonzepts, das regelmäßig aktualisiert werden muss. Gerade in Betrieben mit automatisierter Intralogistik und vielen elektromechanischen Komponenten ist eine strukturierte Prüfung essenziell.

 

Fazit

Die TRBS 1201 ist ein zentrales Werkzeug zur sicheren und gesetzeskonformen Durchführung von Prüfungen an Arbeitsmitteln und überwachungsbedürftigen Anlagen. Sie schafft eine klare Struktur, wie Prüfpflichten ermittelt, dokumentiert und umgesetzt werden müssen.

In modernen Produktions- und Logistikbetrieben mit Lagerliften, automatisierten Regalsystemen und Werkzeugmaschinen hilft sie dabei, potenzielle Gefahren frühzeitig zu erkennen und zu beseitigen – insbesondere im Bereich elektrischer Sicherheit und Brandschutz.

Eine konsequente Anwendung schützt nicht nur Mitarbeiter und Sachwerte, sondern sichert auch die langfristige Betriebsfähigkeit der Anlagen – und spart letztlich Kosten durch vermiedene Ausfälle und Versicherungsprobleme.

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