Sicherheitskennzeichnungen sind wesentliche Elemente des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung. Sie dienen dazu, Gefahren zu kennzeichnen, Verhaltensanweisungen zu geben, Rettungswege aufzuzeigen und Schutzmaßnahmen zu verdeutlichen. Der gezielte Einsatz von Sicherheitskennzeichnungen trägt wesentlich zur Minimierung von Risiken in Arbeitsstätten, öffentlichen Einrichtungen und anderen Bereichen bei.
Die Verwendung von Sicherheitskennzeichnungen ist in verschiedenen Gesetzen, Verordnungen und Normen geregelt. Zu den wichtigsten rechtlichen Grundlagen gehören:
Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV):
Verpflichtet Arbeitgeber, geeignete Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnungen bereitzustellen.
Technische Regeln für Arbeitsstätten (ASR A1.3):
Konkretisieren die Anforderungen der ArbStättV und geben detaillierte Vorgaben für die Gestaltung und Platzierung von Sicherheitskennzeichnungen.
Legt international verständliche Sicherheitszeichen fest, die standardisiert und leicht erkennbar sind.
Gefahrstoffverordnung (GefStoffV):
Regelt die Kennzeichnung von Gefahrstoffen gemäß der CLP-Verordnung (Classification, Labelling and Packaging).
Sicherheitskennzeichnungen werden in verschiedene Kategorien unterteilt, die jeweils spezifischen Zwecken dienen:
1. Warnzeichen
Zweck: Warnung vor potenziellen Gefahren.
Form und Farbe: Dreieckige Form mit gelbem Hintergrund und schwarzem Symbol.
Beispiele: Warnung vor elektrischer Spannung, rutschigen Böden oder Gefahren durch Chemikalien.
2. Verbotszeichen
Zweck: Untersagung bestimmter Verhaltensweisen, die zu Gefahren führen könnten.
Form und Farbe: Rund mit weißem Hintergrund, rotem Rand und durchgestrichenem schwarzen Symbol.
Beispiele: Rauchverbot, Betreten verboten, keine offenen Flammen.
3. Gebotszeichen
Zweck: Aufforderung zu bestimmten Schutzmaßnahmen oder Verhaltensweisen.
Form und Farbe: Rund mit blauem Hintergrund und weißem Symbol.
Beispiele: Tragen von Schutzbrillen, Gehörschutz oder Sicherheitsschuhen.
4. Rettungszeichen
Zweck: Kennzeichnung von Fluchtwegen und Notausgängen.
Form und Farbe: Rechteckig oder quadratisch mit grünem Hintergrund und weißem Symbol.
Beispiele: Notausgang, Erste-Hilfe-Station, Rettungsweg.
5. Brandschutzzeichen
Zweck: Kennzeichnung von Brandbekämpfungseinrichtungen.
Form und Farbe: Rechteckig oder quadratisch mit rotem Hintergrund und weißem Symbol.
Beispiele: Feuerlöscher, Brandmelder, Löschschlauch.
Die Wirksamkeit von Sicherheitskennzeichnungen hängt maßgeblich von ihrer Gestaltung und Platzierung ab. Wichtige Kriterien sind:
Sichtbarkeit:
Sicherheitskennzeichnungen müssen gut sichtbar und unter allen Lichtbedingungen erkennbar sein.
Einheitlichkeit:
Einheitliche Gestaltung gemäß DIN EN ISO 7010 erleichtert die Wiedererkennung.
Platzierung:
An Orten mit erhöhtem Gefahrenpotenzial oder an Zugängen zu Bereichen, in denen besondere Vorsichtsmaßnahmen erforderlich sind.
Größe:
Die Größe der Kennzeichnungen muss dem Betrachtungsabstand angepasst sein.
Sicherheitskennzeichnungen bestehen aus unterschiedlichen Materialien, je nach Einsatzbereich:
Selbstklebende Folien:
Geeignet für glatte Oberflächen in Innenräumen.
Hartplastik-Schilder:
Robuste Lösung für dauerhafte Kennzeichnung in Innen- und Außenbereichen.
Leuchtende Materialien:
Ideal für Bereiche mit schlechten Lichtverhältnissen oder als Notkennzeichnung bei Stromausfällen.
Witterungsbeständige Materialien:
Beständig gegen Feuchtigkeit, UV-Strahlung und chemische Belastungen für den Einsatz im Freien.
Sicherheitskennzeichnungen müssen regelmäßig geprüft und gewartet werden, um ihre Funktionstüchtigkeit sicherzustellen:
Regelmäßige Inspektion:
Überprüfung auf Beschädigungen, Verschmutzungen oder Verblassen der Farben.
Austausch bei Bedarf:
Beschädigte oder unleserliche Kennzeichnungen müssen unverzüglich ersetzt werden.
Dokumentation:
Erfassung von Inspektions- und Wartungsmaßnahmen zur Einhaltung gesetzlicher Vorgaben.
Das Fehlen oder die fehlerhafte Anbringung von Sicherheitskennzeichnungen kann schwerwiegende Konsequenzen nach sich ziehen:
Bußgelder:
Haftungsrisiken:
Im Schadensfall kann der Arbeitgeber haftbar gemacht werden.
Gefährdung des Versicherungsschutzes:
Fehlende Kennzeichnungen können den Versicherungsschutz gefährden.
Sicherheitskennzeichnungen sind unverzichtbar für den Schutz von Beschäftigten und anderen Personen in Arbeitsstätten. Durch die klare Kennzeichnung von Gefahren, Rettungswegen und Schutzmaßnahmen tragen sie maßgeblich zur Unfallprävention bei. Die Einhaltung der gesetzlichen und normativen Vorgaben stellt sicher, dass Sicherheitskennzeichnungen ihre Schutzfunktion optimal erfüllen.