Die Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) ist eine zentrale gesetzliche Regelung in Deutschland, die den Umgang mit Gefahrstoffen regelt. Sie dient dem Schutz von Mensch und Umwelt vor schädlichen Einwirkungen durch chemische Stoffe und Zubereitungen. Die Verordnung basiert auf der EU-Chemikalienverordnung REACH und der CLP-Verordnung, welche die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen regeln.
Die GefStoffV verfolgt das Ziel, die Gesundheit von Beschäftigten und der Allgemeinheit zu schützen sowie Umweltbelastungen zu vermeiden. Dies wird durch verbindliche Vorgaben für den sicheren Umgang mit Gefahrstoffen erreicht. Zu den Hauptanliegen zählen:
Vermeidung von Gefährdungen durch Gefahrstoffe am Arbeitsplatz.
Sicherstellung eines sicheren Umgangs mit Gefahrstoffen über den gesamten Lebenszyklus hinweg.
Verbesserung der Transparenz durch Kennzeichnung und Sicherheitsdatenblätter.
Die Verordnung gilt für alle Tätigkeiten mit Gefahrstoffen, einschließlich:
Herstellung:
Produktion chemischer Stoffe und Gemische.
Verwendung:
Einsatz von Gefahrstoffen in industriellen und gewerblichen Prozessen.
Lagerung:
Sichere Aufbewahrung von Gefahrstoffen in geeigneten Behältern und Lagerräumen.
Entsorgung:
Fachgerechte Entsorgung von Gefahrstoffen gemäß den Vorgaben der Verordnung.
1. Einstufung und Kennzeichnung:
Gefahrstoffe müssen entsprechend der CLP-Verordnung klassifiziert und mit Gefahrensymbolen sowie H- und P-Sätzen gekennzeichnet werden.
Sicherheitsdatenblätter sind für jeden Gefahrstoff bereitzustellen.
2. Gefährdungsbeurteilung:
Arbeitgeber sind verpflichtet, vor Aufnahme einer Tätigkeit mit Gefahrstoffen eine umfassende Gefährdungsbeurteilung durchzuführen.
Risiken wie Einatmen, Hautkontakt, Verschlucken oder Brand- und Explosionsgefahr müssen erfasst und bewertet werden.
3. Schutzmaßnahmen:
Technische, organisatorische und persönliche Schutzmaßnahmen sind in dieser Reihenfolge umzusetzen (STOP-Prinzip):
Substitution: Ersatz gefährlicher Stoffe durch weniger gefährliche.
Technische Schutzmaßnahmen: Absaugungen, geschlossene Systeme.
Organisatorische Maßnahmen: Betriebsanweisungen, Schulungen.
Persönliche Schutzausrüstung: Atemschutzmasken, Handschuhe.
4. Verbote und Beschränkungen:
Einige Gefahrstoffe sind vollständig verboten oder dürfen nur unter strengen Auflagen verwendet werden (z. B. Asbest, bestimmte Biozide).
5. Unterweisung der Beschäftigten:
Regelmäßige Schulungen und Unterweisungen sind Pflicht, um sicherzustellen, dass die Beschäftigten den Umgang mit Gefahrstoffen verstehen und die Schutzmaßnahmen einhalten.
6. Lagervorschriften:
Gefahrstoffe müssen getrennt nach Gefahrklassen gelagert werden.
Geeignete Sicherheitsbehälter und eine ordnungsgemäße Beschriftung sind erforderlich.
7. Dokumentation:
Alle Maßnahmen, Gefährdungsbeurteilungen und Sicherheitsvorkehrungen müssen dokumentiert und regelmäßig aktualisiert werden.
Sicherheitsdatenblätter (SDB) sind essenziell für den Umgang mit Gefahrstoffen. Sie enthalten Informationen zu:
Chemischer Zusammensetzung des Stoffes.
Physikalischen und chemischen Eigenschaften.
Maßnahmen bei Unfällen oder Leckagen.
Lagerungs- und Entsorgungshinweisen.
Angaben zu Gesundheits- und Umweltrisiken.
Die Bereitstellung und Aktualisierung der Sicherheitsdatenblätter ist gesetzlich vorgeschrieben.
Die GefStoffV wird durch weitere gesetzliche Regelungen ergänzt, darunter:
TRGS (Technische Regeln für Gefahrstoffe):
Konkretisieren die Vorgaben der GefStoffV, z. B. zur Lagerung und Expositionsbewertung.
Regelt die Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe.
Legt europaweite Standards für die Einstufung und Kennzeichnung von Stoffen fest.
Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG):
Bildet die übergeordnete rechtliche Grundlage für den Schutz der Beschäftigten.
Gefahrstoffe stellen ein erhöhtes Brand- und Explosionsrisiko dar. Die GefStoffV enthält spezifische Anforderungen, um diese Gefahren zu minimieren:
Brand- und Explosionsschutzmaßnahmen:
Einsatz von Ex-Schutzgeräten.
Vermeidung von Zündquellen.
Einhaltung von Sicherheitsabständen.
Lagerung:
Brennbare Stoffe müssen in feuerfesten Behältern gelagert werden.
Lagerstätten müssen mit geeigneten Löschmitteln ausgestattet sein.
Kennzeichnung:
Klare und gut sichtbare Warnhinweise auf Behältern und in Lagerräumen.
Notfallmanagement:
Erstellung von Notfallplänen.
Bereitstellung von Feuerlöschern und Löschdecken.
Die Gefahrstoffverordnung ist eine unverzichtbare Grundlage für den sicheren Umgang mit chemischen Stoffen. Sie schützt Beschäftigte, Umwelt und Anlagen vor potenziellen Gefahren und schafft klare Regeln, die in allen Bereichen der Wirtschaft Anwendung finden. Die Einhaltung der GefStoffV trägt wesentlich zur Prävention von Unfällen und zur Förderung einer sicheren Arbeitsumgebung bei.