Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV)

Die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) ist ein zentraler Bestandteil des deutschen Arbeitsschutzrechts und regelt die Anforderungen an Arbeitsstätten, um Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten zu gewährleisten. Sie dient als Grundlage für die Gestaltung, den Betrieb und die Nutzung von Arbeitsstätten und spielt eine entscheidende Rolle im Bereich des präventiven Arbeitsschutzes.

 

Ziel der Arbeitsstättenverordnung

Die ArbStättV hat das Ziel, Arbeitsplätze so zu gestalten, dass sie die Gesundheit und Sicherheit der Beschäftigten nicht gefährden. Sie berücksichtigt physische, psychische und soziale Aspekte, um ein sicheres und gesundes Arbeitsumfeld zu schaffen.

 

Geltungsbereich der ArbStättV

Die ArbStättV gilt für:

  1. Arbeitsstätten:

    • Gebäude, Räume oder Orte, die zur Arbeitsleistung genutzt werden.

  2. Arbeitsplätze:

    • Bereiche innerhalb einer Arbeitsstätte, die für die Ausführung von Arbeitsaufgaben vorgesehen sind.

  3. Zusätzlich genutzte Bereiche:

    • Fluchtwege, Notausgänge, Sanitäranlagen, Pausenräume, Erste-Hilfe-Räume und vergleichbare Einrichtungen.

Ausgenommen sind mobile Arbeitsplätze (z. B. Baustellen) und Bereiche, die speziellen Regelungen unterliegen.

 

Inhalte und Anforderungen der ArbStättV

Die Verordnung umfasst grundlegende Anforderungen an die Gestaltung von Arbeitsstätten, die in verschiedenen Paragraphen detailliert geregelt sind. Wichtige Aspekte sind:

1. Allgemeine Anforderungen (§ 3 ArbStättV):

  • Arbeitsstätten müssen so gestaltet und betrieben werden, dass Gefährdungen vermieden werden.

  • Die Anforderungen an Beleuchtung, Belüftung, Temperatur, Fluchtwege und Notausgänge sind zu erfüllen.

2. Gefährdungsbeurteilung (§ 3 ArbStättV):

  • Arbeitgeber sind verpflichtet, Gefährdungen am Arbeitsplatz systematisch zu ermitteln und geeignete Schutzmaßnahmen umzusetzen.

  • Besondere Aufmerksamkeit gilt psychischen Belastungen und ergonomischen Aspekten.

3. Fluchtwege und Notausgänge (§ 4 ArbStättV):

  • Arbeitsstätten müssen über ausreichend dimensionierte und gut gekennzeichnete Fluchtwege und Notausgänge verfügen.

  • Türen in Fluchtwegen müssen sich jederzeit leicht öffnen lassen.

4. Maßnahmen bei besonderen Gefährdungen (§ 5 ArbStättV):

  • Bei speziellen Gefährdungen, wie dem Umgang mit Gefahrstoffen oder Arbeiten in explosionsgefährdeten Bereichen, sind zusätzliche Schutzmaßnahmen zu ergreifen.

5. Einrichtungen zur Ersten Hilfe (§ 6 ArbStättV):

  • Arbeitsstätten müssen mit geeigneten Erste-Hilfe-Mitteln ausgestattet sein, einschließlich Verbandskästen und ggf. Erste-Hilfe-Räumen.

6. Sanitäre Einrichtungen (§ 6 ArbStättV):

  • Arbeitgeber müssen ausreichende Sanitäranlagen, Waschgelegenheiten und Umkleideräume bereitstellen.

7. Erholungsräume (§ 6 ArbStättV):

  • Bei schwerer oder gefährlicher Arbeit sind angemessene Pausen- und Erholungsräume bereitzustellen.

 

Technische Regeln für Arbeitsstätten (ASR)

Die Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR) konkretisieren die Anforderungen der ArbStättV. Beispiele sind:

  1. ASR A1.3: Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung.

  2. ASR A2.1: Maßnahmen zum Schutz vor Bränden.

  3. ASR A3.5: Raumtemperaturen.

  4. ASR A3.7: Lärm.

Die Einhaltung der ASR wird als Erfüllung der ArbStättV-Anforderungen angesehen.

 

Besondere Regelungen und Verordnungen

Die ArbStättV ist eng mit anderen Arbeitsschutzvorschriften verknüpft. Zu den relevanten Vorschriften gehören:

  1. Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV):

    • Regelungen zur Sicherheit von Arbeitsmitteln und Anlagen.

  2. Gefahrstoffverordnung (GefStoffV):

    • Schutzmaßnahmen beim Umgang mit Gefahrstoffen.

  3. Baurechtliche Vorschriften:

    • Anforderungen an die bauliche Gestaltung von Arbeitsstätten.

 

Verantwortung des Arbeitgebers

Der Arbeitgeber trägt die Verantwortung für die Einhaltung der ArbStättV. Dazu gehören:

  1. Planung:

    • Berücksichtigung der Vorschriften bei Neubauten oder Änderungen von Arbeitsstätten.

  2. Umsetzung:

    • Installation von Sicherheits- und Gesundheitsschutzmaßnahmen.

  3. Unterweisung:

    • Regelmäßige Schulungen der Beschäftigten zu den Maßnahmen der Arbeitsstättenverordnung.

  4. Dokumentation:

    • Nachweisführung über die durchgeführten Maßnahmen und deren Wirksamkeit.

 

Bedeutung der ArbStättV im Brandschutz

Der Brandschutz ist ein zentrales Element der ArbStättV. Fluchtwege, Notausgänge, Brandschutzeinrichtungen und Maßnahmen zur Verhinderung der Brandausbreitung sind unverzichtbare Bestandteile einer sicheren Arbeitsstätte.

Anforderungen im Brandschutz:

  • Flucht- und Rettungspläne: Müssen gut sichtbar und aktuell sein.

  • Brandschutzübungen: Regelmäßige Durchführung zur Sensibilisierung der Beschäftigten.

  • Feuerlöscher und Löschanlagen: Angemessene Anzahl und Platzierung.

 

Fazit

Die Arbeitsstättenverordnung ist eine essenzielle Grundlage für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz. Sie bietet klare Vorgaben, die Arbeitgeber und Beschäftigte gleichermaßen schützen. Ihre Einhaltung ist nicht nur eine rechtliche Verpflichtung, sondern auch ein wesentlicher Beitrag zur Prävention von Unfällen und zur Förderung des Wohlbefindens der Arbeitnehmer.

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