Die Technische Regel für Arbeitsstätten ASR A1.3 behandelt die Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung in Arbeitsstätten. Diese Regel stellt sicher, dass die Arbeitsumgebung für alle Beschäftigten klar und eindeutig gekennzeichnet ist, um Unfälle und Gesundheitsrisiken zu minimieren. Die ASR A1.3 basiert auf den Vorgaben der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) und der Richtlinie 92/58/EWG über Mindestvorschriften für Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung am Arbeitsplatz.
Die ASR A1.3 hat folgende Hauptziele:
Erhöhung der Arbeitssicherheit: Durch klare Kennzeichnungen sollen Risiken und Gefahren minimiert werden.
Unterstützung der Orientierung: Mitarbeiter und Besucher sollen sich sicher und problemlos im Arbeitsumfeld bewegen können.
Rechtssicherheit: Erfüllung gesetzlicher Vorgaben, um Haftungsrisiken zu vermeiden.
Die ASR A1.3 findet Anwendung in allen Arbeitsstätten im Sinne der Arbeitsstättenverordnung. Dazu zählen:
Büro- und Verwaltungsgebäude
Produktionshallen und Werkstätten
Lager- und Logistikzentren
Baustellen
Öffentlich zugängliche Bereiche wie Einkaufszentren oder Bahnhöfe
Die ASR A1.3 unterscheidet verschiedene Arten von Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnungen, darunter:
3.1 Sicherheitszeichen
Verbotszeichen: Verbieten bestimmte Handlungen (z. B. Rauchen verboten).
Gebotszeichen: Schreiben bestimmte Verhaltensweisen vor (z. B. Schutzhelm tragen).
Warnzeichen: Warnen vor Gefahren (z. B. Achtung, elektrische Spannung).
3.2 Rettungszeichen
Zeigen Fluchtwege, Notausgänge und Erste-Hilfe-Einrichtungen an (z. B. Rettungsweg-Symbole).
3.3 Brandschutzzeichen
Kennzeichnen Feuerlöscher, Brandmelder und andere Brandschutzeinrichtungen.
3.4 Zusatzzeichen
Ergänzen andere Zeichen mit spezifischen Hinweisen (z. B. Richtungspfeile).
Die Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung muss:
Klar und eindeutig sein: Symbole und Farben müssen leicht verständlich sein.
Gut sichtbar sein: An gut einsehbaren Orten angebracht werden.
Dauerhaft sein: Witterungs- und abnutzungsbeständig gestaltet sein.
Normgerecht sein: Den Vorgaben der DIN EN ISO 7010 entsprechen.
Die ASR A1.3 legt fest, dass Sicherheitszeichen nach international anerkannten Standards gestaltet sein müssen. Wichtige Gestaltungselemente sind:
Formen: Dreiecke für Warnzeichen, Kreise für Gebots- und Verbotszeichen, Rechtecke oder Quadrate für Rettungs- und Brandschutzzeichen.
Farben: Gelb (Warnzeichen), Blau (Gebotszeichen), Rot (Verbots- und Brandschutzzeichen), Grün (Rettungszeichen).
Piktogramme: Einheitliche Symbole, die international verständlich sind.
Die Umsetzung der ASR A1.3 erfordert eine systematische Planung und Durchführung:
Gefährdungsbeurteilung: Identifikation der notwendigen Sicherheitskennzeichnungen.
Planung: Auswahl geeigneter Schilder und Positionen.
Montage: Fachgerechte Anbringung der Kennzeichnungen.
Schulung: Unterweisung der Mitarbeiter über die Bedeutung der Zeichen.
Kontrolle: Regelmäßige Überprüfung und Wartung der Kennzeichnungen.
Reduzierung von Unfällen: Klare Kennzeichnungen tragen dazu bei, Gefahren frühzeitig zu erkennen und zu vermeiden.
Einhaltung gesetzlicher Vorgaben: Vermeidung von Bußgeldern und rechtlichen Konsequenzen.
Verbesserte Orientierung: Mitarbeiter und Besucher können sich sicher bewegen.
Effizientere Abläufe: Klare Kennzeichnungen erleichtern die Navigation in komplexen Arbeitsumgebungen.
Kosten: Hochwertige und normgerechte Schilder können kostenintensiv sein.
Veränderungen in der Arbeitsstätte: Umstrukturierungen können eine Anpassung der Kennzeichnungen erfordern.
Bewusstseinsbildung: Nicht alle Mitarbeiter kennen die Bedeutung der Zeichen.
Die ASR A1.3 ist ein unverzichtbarer Bestandteil der Arbeitssicherheit. Sie stellt sicher, dass Arbeitsstätten klar gekennzeichnet sind, um Risiken zu minimieren und die Orientierung zu erleichtern. Eine konsequente Umsetzung der ASR A1.3 trägt nicht nur zur Sicherheit und Gesundheit der Mitarbeiter bei, sondern erfüllt auch die gesetzlichen Anforderungen und steigert die Effizienz im Betrieb.