Die Arbeitsgemeinschaft der Obersten Bauaufsichtsbehörden (ARGEBAU) ist eine zentrale Institution in Deutschland, die maßgeblich für die Entwicklung und Harmonisierung des Bauordnungsrechts verantwortlich ist. Sie setzt sich aus den obersten Bauaufsichtsbehörden der Bundesländer zusammen und dient als Plattform für den Austausch und die Abstimmung von Regelungen, Normen und Standards im Bauwesen. Ihr Ziel ist es, ein einheitliches und kohärentes Bauordnungsrecht in Deutschland zu gewährleisten und dadurch Rechtssicherheit für Bauherren, Planer und Behörden zu schaffen.
Die ARGEBAU übernimmt zahlreiche Aufgaben im Bereich des Bauordnungsrechts. Ihre Hauptaufgaben umfassen:
Die Entwicklung und Fortschreibung der Musterbauordnung (MBO) als Grundlage für die Landesbauordnungen.
Die Erstellung von Muster-Verwaltungsvorschriften wie der Muster-Leitungsanlagen-Richtlinie (MLAR) oder der Muster-Versammlungsstättenverordnung (MVStättV).
Die Harmonisierung von bauordnungsrechtlichen Regelungen zwischen den Bundesländern.
Die Abstimmung mit nationalen und internationalen Normungsgremien, insbesondere mit dem Deutschen Institut für Normung (DIN) und der Europäischen Union.
Die Unterstützung der Länder bei der Umsetzung von Bauvorschriften und technischen Regelwerken.
Die ARGEBAU arbeitet eng mit anderen Institutionen wie der Bauministerkonferenz (BMK) zusammen und spielt eine entscheidende Rolle bei der Weiterentwicklung der bauordnungsrechtlichen Rahmenbedingungen in Deutschland.
Eine der wichtigsten Aufgaben der ARGEBAU ist die Fortschreibung der Musterbauordnung (MBO). Die MBO dient als Modellgesetz, das den Bundesländern als Orientierung für ihre jeweiligen Landesbauordnungen dient.
Die MBO regelt unter anderem:
Bautechnische Anforderungen an Gebäude und bauliche Anlagen
Brandschutzbestimmungen
Abstandsflächen und Nachbarrecht
Genehmigungsverfahren für Bauvorhaben
Barrierefreies Bauen
Verantwortlichkeiten von Bauherren, Architekten und Ingenieuren
Da das Bauordnungsrecht in Deutschland in die Zuständigkeit der Länder fällt, sind die Bundesländer nicht verpflichtet, die MBO unverändert zu übernehmen. In der Praxis orientieren sie sich jedoch weitgehend an den Vorgaben der MBO, um eine möglichst einheitliche Regelung zu gewährleisten.
Neben der MBO entwickelt die ARGEBAU eine Vielzahl von Muster-Verwaltungsvorschriften (MVV) und technischen Richtlinien, die den Ländern als Orientierung dienen. Diese Regelwerke betreffen unterschiedliche Fachbereiche des Bauwesens und des Brandschutzes:
Muster-Leitungsanlagen-Richtlinie (MLAR): Regelungen zur brandschutztechnischen Abschottung von Leitungsanlagen in Gebäuden.
Muster-Industriebau-Richtlinie (MIndBauRL): Anforderungen an Industriebauten hinsichtlich Brandschutz, Rettungswege und Standsicherheit.
Muster-Versammlungsstättenverordnung (MVStättV): Vorschriften für den Bau und Betrieb von Versammlungsstätten.
Muster-Hochhaus-Richtlinie (MHHR): Spezielle Anforderungen an Hochhäuser hinsichtlich Brandschutz, Flucht- und Rettungswegen.
Muster-Verordnung über den Bau von Betriebsräumen für elektrische Anlagen (MBeVO): Technische Anforderungen an elektrische Betriebsräume.
Diese Musterregelwerke werden regelmäßig an aktuelle technische Entwicklungen und wissenschaftliche Erkenntnisse angepasst und von den Bundesländern entweder direkt übernommen oder in modifizierter Form in ihre Bauordnungen integriert.
Obwohl die ARGEBAU keine gesetzgeberische Funktion hat, beeinflusst sie maßgeblich das Bauordnungsrecht der Länder. Die Bundesländer sind für ihre eigenen Bauvorschriften verantwortlich, orientieren sich aber stark an den von der ARGEBAU erarbeiteten Mustervorschriften. Dies hat mehrere Vorteile:
Harmonisierung des Bauordnungsrechts: Einheitliche Regelungen erleichtern den bundesweiten Bau von Gebäuden und Anlagen.
Erhöhte Rechtssicherheit: Klare und einheitliche Vorgaben minimieren Unsicherheiten bei der Planung und Genehmigung von Bauprojekten.
Erleichterung von Zertifizierungsprozessen: Standardisierte Anforderungen ermöglichen eine einfachere Zertifizierung von Baustoffen und Bauteilen.
Koordinierung mit EU-Normen: Die ARGEBAU hilft dabei, deutsche Bauvorschriften mit europäischen Regelwerken in Einklang zu bringen.
Dennoch gibt es Unterschiede zwischen den Landesbauordnungen, da einige Bundesländer zusätzliche oder abweichende Anforderungen stellen, insbesondere bei Sonderbauten und spezifischen regionalen Gegebenheiten.
Die ARGEBAU arbeitet mit verschiedenen nationalen und internationalen Institutionen zusammen, darunter:
Deutsches Institut für Normung (DIN): Entwicklung technischer Normen für Baustoffe, Bauverfahren und Sicherheitsstandards.
Deutsches Institut für Bautechnik (DIBt): Erteilung von Bauproduktzulassungen und Überprüfung der Übereinstimmung mit bauordnungsrechtlichen Anforderungen.
Bauministerkonferenz (BMK): Politische Abstimmung der Bauministerien der Länder über wichtige baupolitische Fragen.
Europäische Kommission und CEN (Europäisches Komitee für Normung): Harmonisierung von Bauvorschriften mit europäischen Richtlinien und Normen.
Diese Kooperationen tragen dazu bei, dass die deutschen Bauvorschriften technisch auf dem neuesten Stand bleiben und sich an internationale Standards anpassen.
Trotz ihrer wichtigen Rolle im deutschen Bauwesen steht die ARGEBAU auch vor Herausforderungen und Kritik:
Langwierige Abstimmungsprozesse: Da jede Entscheidung durch alle Bundesländer abgestimmt werden muss, sind Fortschritte oft langsam.
Unterschiedliche Umsetzung in den Ländern: Trotz der Harmonisierung gibt es in der Praxis Abweichungen zwischen den Bundesländern, was zu Verwirrung bei Bauherren und Planern führen kann.
Technologische Entwicklungen: Die schnelle Entwicklung neuer Bau- und Brandschutztechnologien erfordert regelmäßige Anpassungen der Vorschriften, was in der Praxis nicht immer zeitnah geschieht.
Kostenintensive Vorschriften: Einige von der ARGEBAU empfohlene Regelungen sind mit hohen Kosten verbunden, was zu Kritik von Bauherren und Investoren führt.
Dennoch bleibt die ARGEBAU eine unverzichtbare Institution für die Entwicklung und Vereinheitlichung des deutschen Bauordnungsrechts. Ihre Arbeit trägt dazu bei, hohe Sicherheitsstandards zu gewährleisten und den baulichen Fortschritt in Deutschland zu unterstützen.