Muster-Leitungsanlagen-Richtlinie (MLAR)

Die Muster-Leitungsanlagen-Richtlinie (MLAR) ist ein wesentlicher Bestandteil des baulichen Brandschutzes in Deutschland. Sie dient als technisches Regelwerk, um die brandschutztechnischen Anforderungen an Leitungsanlagen in Gebäuden einheitlich zu definieren und deren Umsetzung in den Landesbauordnungen (LBO) sicherzustellen. Ziel der MLAR ist es, die Brand- und Rauchweiterleitung durch Installationen zu verhindern oder zumindest erheblich einzuschränken.

 

1. Grundlagen und Zielsetzung der MLAR

Die MLAR wird von der Fachkommission Bauaufsicht der Bauministerkonferenz (ARGEBAU) erarbeitet und regelmäßig an neue technische Entwicklungen und Normen angepasst. Sie hat zwar keinen Gesetzescharakter, wird jedoch von den einzelnen Bundesländern in ihre jeweiligen Landesbauordnungen übernommen und ist dadurch bauaufsichtlich eingeführt.

Hauptziele der MLAR sind:

  • Verhinderung der Brand- und Rauchweiterleitung über Installationen

  • Sicherstellung der Funktionstüchtigkeit von Brandschutzmaßnahmen

  • Gewährleistung des Schutzes von Personen und Sachwerten

  • Regelung von Anforderungen an die Abschottung von Leitungsanlagen in Wänden und Decken

 

2. Anwendungsbereich der MLAR

Die MLAR findet Anwendung auf:

  • Elektrische Leitungen

  • Rohrleitungen für Gas, Wasser und andere Medien

  • Lüftungsleitungen

  • Kabeltrassen und -kanäle

  • Schottungen und Abschottungssysteme

Besonders in hochfrequentierten Gebäuden wie Schulen, Krankenhäusern, Hotels oder Bürogebäuden ist eine korrekte Umsetzung der MLAR von großer Bedeutung, um die Sicherheit von Personen zu gewährleisten.

 

3. Anforderungen an Leitungsanlagen

Die MLAR formuliert detaillierte Anforderungen an die Verlegung und Abschottung von Leitungen in Gebäuden. Diese Anforderungen hängen insbesondere von folgenden Faktoren ab:

  • Gebäudeklasse (GK 1 bis GK 5)

  • Nutzung des Gebäudes (Wohngebäude, Sonderbauten, Industriebauten)

  • Vorhandene Brandschutzmaßnahmen (Brandwände, Brandabschnitte, Rettungswege)

3.1 Brandschutzanforderungen an Leitungen

Die MLAR legt fest, dass Leitungen nicht unkontrolliert durch Brandabschnitte geführt werden dürfen. Hierfür gibt es verschiedene Schutzmaßnahmen:

  • Verlegung innerhalb von Installationsschächten oder -kanälen mit Feuerwiderstandsfähigkeit

  • Durchführungen durch feuerbeständige Wände und Decken mit zugelassenen Abschottungssystemen

  • Verwendung von nicht brennbaren oder schwer entflammbaren Materialien für Kabel und Rohre

3.2 Abschottungssysteme für Leitungsdurchführungen

Die Brand- und Rauchweiterleitung über Durchbrüche in Wänden und Decken wird durch Abschottungssysteme verhindert. Dabei gibt es verschiedene Methoden:

  • Weichschott: Eine nichtbrennbare Mineralwollplatte mit einem speziellen Brandschutzanstrich

  • Mörtelschott: Ein feuerbeständiger Spezialmörtel, der die Öffnungen abdichtet

  • Brandschutzmanschetten: Spezielle Ummantelungen für brennbare Rohre, die sich bei Hitze ausdehnen und den Durchbruch verschließen

  • Brandschutzschaum: Flexibles Material, das in Öffnungen gespritzt wird und dort aushärtet

 

4. Leitungsführung in Rettungswegen

Besondere Vorschriften der MLAR betreffen Rettungswege, da diese im Brandfall für die Evakuierung der Personen essenziell sind. Folgende Vorgaben sind dabei zu beachten:

  • In notwendigen Treppenräumen und Fluren dürfen keine brennbaren Leitungen offen verlegt werden.

  • Elektrische Leitungen müssen entweder feuerbeständig abgeschottet oder innerhalb von brandschutztechnisch geeigneten Kabelkanälen geführt werden.

  • Lüftungsleitungen dürfen Rettungswege nicht durchqueren, es sei denn, sie sind mit entsprechenden Brandschutzklappen versehen.

 

5. Besondere Regelungen für verschiedene Gebäudetypen

Je nach Gebäudeklasse und Nutzung bestehen unterschiedliche Anforderungen:

  • Wohngebäude (GK 1–3): Geringere Brandschutzanforderungen; teilweise Verzicht auf Abschottungen möglich.

  • Hochhäuser (GK 5): Strenge Brandschutzmaßnahmen, insbesondere für Installationsschächte und Rettungswege.

  • Krankenhäuser, Pflegeheime: Besondere Maßnahmen zur Rauch- und Brandgaskontrolle, um Evakuierungen zu erleichtern.

  • Industriegebäude: Zusätzliche Anforderungen an die Beständigkeit von elektrischen Anlagen gegen hohe Temperaturen und mechanische Beanspruchung.

 

6. Prüfung, Wartung und Dokumentation

Die Einhaltung der MLAR-Vorgaben muss regelmäßig überprüft werden. Dies umfasst:

  • Erstprüfung nach der Errichtung oder wesentlichen Änderung der Anlagen

  • Wiederkehrende Prüfungen durch Sachverständige

  • Dokumentation der verwendeten Abschottungen und Materialien

  • Kennzeichnung von Abschottungssystemen mit Prüfzeichen und Zulassungsnummern

Besonders wichtig ist, dass durchgeführte Abschottungen dokumentiert und regelmäßig gewartet werden, um ihre Funktionstüchtigkeit zu gewährleisten.

 

7. Herausforderungen und Kritik

Obwohl die MLAR einen wesentlichen Beitrag zum baulichen Brandschutz leistet, gibt es einige Herausforderungen und Kritikpunkte:

  • Unterschiedliche Auslegung in den Bundesländern: Trotz der Vereinheitlichung durch die ARGEBAU gibt es Unterschiede in der bauaufsichtlichen Umsetzung.

  • Komplexe Anforderungen: Besonders bei Umbauten oder Sanierungen ist die Umsetzung der MLAR oft herausfordernd, da bestehende Installationen nachgerüstet werden müssen.

  • Kostenintensive Maßnahmen: Hochwertige Abschottungssysteme und brandschutzgerechte Installationen können hohe Kosten verursachen, insbesondere bei Sonderbauten oder Nachrüstungen.

  • Mangelnde Wartung und Kontrolle: In der Praxis kommt es vor, dass durchgeführte Abschottungen nicht regelmäßig überprüft oder unsachgemäß erneuert werden.

Trotz dieser Herausforderungen ist die MLAR ein essenzielles Regelwerk zur Verbesserung des baulichen Brandschutzes in Deutschland. Die konsequente Anwendung ihrer Vorgaben trägt dazu bei, Menschenleben zu schützen und Sachwerte zu erhalten.

Zum Glossar