Muster-Versammlungsstättenverordnung (MVStättV)

Die Muster-Versammlungsstättenverordnung (MVStättV) ist ein wesentliches Regelwerk im deutschen Baurecht, das die sicherheitstechnischen Anforderungen an Versammlungsstätten definiert. Sie dient als Grundlage für die jeweiligen Landesverordnungen und legt fest, welche baulichen, technischen und organisatorischen Maßnahmen erforderlich sind, um die Sicherheit von Personen in Theatern, Kinos, Sporthallen, Stadien und anderen Veranstaltungsorten zu gewährleisten. Die MVStättV wurde von der Arbeitsgemeinschaft der Obersten Bauaufsichtsbehörden (ARGEBAU) erarbeitet und wird regelmäßig an neue Sicherheitsstandards und technische Entwicklungen angepasst.

 

1. Ziele und Bedeutung der MVStättV

Die MVStättV verfolgt mehrere zentrale Ziele:

  • Schutz von Menschenleben: Reduzierung von Gefahren für Besucher und Beschäftigte durch bauliche, technische und organisatorische Maßnahmen.

  • Brandschutz: Vorgaben zur Feuerwiderstandsfähigkeit von Bauteilen, Flucht- und Rettungswegen sowie technischen Brandschutzeinrichtungen.

  • Evakuierungskonzepte: Sicherstellung einer schnellen und geordneten Räumung der Versammlungsstätte im Gefahrenfall.

  • Bautechnische Standards: Definition von Anforderungen an die Standsicherheit, Tragfähigkeit und Stabilität von Gebäuden und Einrichtungen.

  • Verkehrssicherheit: Regelungen zu Zuschauerbereichen, Treppen, Fluren und Tribünen zur Vermeidung von Unfällen.

 

2. Anwendungsbereich der MVStättV

Die MVStättV gilt für alle Versammlungsstätten, in denen eine bestimmte Anzahl von Personen gleichzeitig anwesend sein kann. Dazu zählen:

  • Theater, Kinos, Konzerthallen, Opernhäuser

  • Mehrzweckhallen, Sporthallen, Stadien

  • Messehallen, Kongresszentren

  • Diskotheken, Clubs, Eventlocations

Die Verordnung ist anzuwenden, wenn:

  • mehr als 200 Besucherplätze in geschlossenen Räumen vorhanden sind,

  • mehr als 1.000 Personen unter freiem Himmel Platz finden,

  • Versammlungsräume in einem Gebäudekomplex gemeinsam mehr als 200 Besucher fassen können.

 

3. Anforderungen an Versammlungsstätten

Die MVStättV stellt umfangreiche Anforderungen an die bauliche Gestaltung, den Brandschutz, die Rettungswege und die technische Ausstattung von Versammlungsstätten.

3.1 Bauliche Anforderungen

  • Standsicherheit: Gebäude und bauliche Anlagen müssen so konstruiert sein, dass sie mechanischen Belastungen wie Menschenmassen, Wind und Erschütterungen standhalten.

  • Tribünen: Müssen stabil, rutschfest und mit sicheren Geländern versehen sein.

  • Treppen und Rampen: Dürfen keine Stolperfallen darstellen und müssen ausreichend breit sein, um eine schnelle Evakuierung zu ermöglichen.

  • Zugänge und Ausgänge: Müssen ausreichend dimensioniert und klar gekennzeichnet sein.

3.2 Brandschutzanforderungen

  • Feuerwiderstandsklassen: Bauteile müssen eine bestimmte Feuerwiderstandsfähigkeit aufweisen (z. B. F30, F60, F90).

  • Baustoffe: Müssen nicht brennbar oder schwer entflammbar sein, insbesondere in Fluchtwegen.

  • Brandabschnitte: Großveranstaltungsorte müssen in mehrere Brandabschnitte unterteilt werden, um eine Ausbreitung von Feuer zu verhindern.

  • Feuerlöschanlagen: Sprinkleranlagen und Wandhydranten sind in großen Versammlungsstätten Pflicht.

  • Rauchabzug: In geschlossenen Räumen muss eine automatische Rauchabzugsanlage vorhanden sein.

3.3 Rettungswege und Fluchtmöglichkeiten

  • Mindestanzahl an Notausgängen: Die Anzahl richtet sich nach der maximalen Besucherzahl.

  • Kennzeichnung: Alle Notausgänge müssen mit beleuchteten Piktogrammen und Notbeleuchtung ausgestattet sein.

  • Türmechanismen: Notausgänge müssen sich jederzeit leicht und ohne Schlüssel öffnen lassen.

  • Fluchtwegbreiten: Je mehr Besucher eine Versammlungsstätte hat, desto breiter müssen die Fluchtwege sein.

3.4 Technische Anforderungen

  • Elektrische Anlagen: Müssen regelmäßig geprüft und gewartet werden.

  • Notstromversorgung: In größeren Versammlungsstätten ist eine unabhängige Notstromanlage erforderlich.

  • Alarmierungsanlagen: Eine Sprachalarmanlage muss in großen Veranstaltungsstätten vorhanden sein.

  • Videoüberwachung: In Stadien oder Großveranstaltungsorten ist häufig eine Sicherheitsüberwachung vorgeschrieben.

 

4. Anforderungen an den Betreiber

Neben den baulichen und technischen Vorschriften enthält die MVStättV auch klare Vorgaben für den Betrieb von Versammlungsstätten. Betreiber sind verpflichtet:

  • Ein Sicherheitskonzept zu erstellen: Darin sind Evakuierungsmaßnahmen, Brandschutzpläne und Notfallstrategien festgelegt.

  • Brandschutz- und Evakuierungshelfer zu benennen: Das Personal muss im Ernstfall eingreifen können.

  • Regelmäßige Sicherheitskontrollen durchzuführen: Die technische Infrastruktur muss überprüft und gewartet werden.

  • Zuschauerhöchstgrenzen einzuhalten: Die zugelassene Besucherzahl darf nicht überschritten werden.

  • Flucht- und Rettungswege freizuhalten: Keine Hindernisse in Notausgängen oder Fluchtwegen.

 

5. Besondere Regelungen für verschiedene Veranstaltungsarten

Die MVStättV enthält Sondervorschriften für bestimmte Veranstaltungsarten:

  • Freiluftveranstaltungen: Zusätzliche Anforderungen an den Brandschutz, Wetterfestigkeit und Evakuierungsmaßnahmen.

  • Sportveranstaltungen: Vorschriften für Zuschauerbereiche, Wellenbrecher und Fluchttreppen.

  • Messen und Ausstellungen: Anforderungen an Stände, Fluchtwege und die Belastung der Böden.

  • Diskotheken und Clubs: Zusätzliche Vorschriften zur Lärmbelastung, Raumhöhe und Lüftung.

 

6. Kontrolle und Durchsetzung der MVStättV

Die Einhaltung der MVStättV wird von den zuständigen Bauaufsichtsbehörden der Länder kontrolliert. Diese haben das Recht, Kontrollen durchzuführen und bei Verstößen Maßnahmen anzuordnen:

  • Bauabnahmen und Genehmigungen: Vor der Inbetriebnahme muss eine Prüfung erfolgen.

  • Regelmäßige Sicherheitsüberprüfungen: Insbesondere bei Großveranstaltungen sind Kontrollen vorgeschrieben.

  • Sanktionen bei Verstößen: Bußgelder oder sogar Betriebsschließungen sind möglich.

  • Erweiterte Auflagen: Bei wiederholten Verstößen können zusätzliche Brandschutzmaßnahmen gefordert werden.

 

Die Muster-Versammlungsstättenverordnung stellt ein zentrales Regelwerk für die Sicherheit von Veranstaltungsorten in Deutschland dar. Durch klare Anforderungen an den Brandschutz, die Flucht- und Rettungswege sowie die bauliche Gestaltung sorgt sie dafür, dass Versammlungsstätten ein hohes Maß an Sicherheit bieten. Ihre Umsetzung und regelmäßige Anpassung tragen dazu bei, Menschenleben zu schützen und Gefahren in öffentlichen Gebäuden zu minimieren.

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