In industriellen Betrieben kommt es regelmäßig zum Umgang mit Stoffen, die bei ungünstigen Bedingungen explosionsfähige Atmosphären bilden können. Dazu gehören Gase, Dämpfe, Nebel und Stäube, die sich bei Kontakt mit Luft entzünden lassen. Die TRBS 2152 konkretisiert Anforderungen der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) zur Gefährdungsbeurteilung und Schutzmaßnahmen bei explosionsfähiger Atmosphäre.
Ziel ist es, die Sicherheit der Beschäftigten zu gewährleisten, Sachschäden zu vermeiden und die Verfügbarkeit der technischen Anlagen zu erhalten – insbesondere bei Prozessen mit brennbaren Stoffen, Absaug- oder Lagersystemen, Dosieranlagen, Lackierkabinen, Reinigungseinrichtungen oder automatisierten Lagerliften, in denen leicht entzündliche Güter oder Gefahrstoffe gelagert werden.
Die TRBS 2152 bezieht sich auf alle Arbeitsbereiche, in denen mit Stoffen gearbeitet wird, die mit Luft explosionsfähige Gemische bilden können. Dies umfasst u. a.:
Produktionsprozesse (z. B. bei Farben, Lösungsmitteln, Harzen)
Lagerung von Gefahrstoffen (z. B. in Lagerschränken oder Lagerliften)
Reinigungsarbeiten mit Lösungsmitteln
Entstaubungsanlagen (z. B. bei Aluminium, Mehl oder Holz)
Abfüll- und Dosierprozesse
Besondere Relevanz hat die Norm bei automatisierten Systemen wie Lagerliften, da hier häufig brennbare Materialien wie Papier, Kunststoffe, Aerosole oder Chemikalien auf engem Raum gelagert werden – kombiniert mit elektrischen Antrieben, Steuerungen und potenziellen Zündquellen.
Die TRBS 2152 ist in mehrere Teile gegliedert. Für eine ganzheitliche Gefährdungsbeurteilung sind vor allem folgende relevant:
Teil 1: Allgemeine Anforderungen
Teil 2: Vermeidung und Einschränkung gefährlicher explosionsfähiger Atmosphäre
Teil 3: Vermeidung wirksamer Zündquellen
Teil 4: Konstruktion von Arbeitsmitteln für explosionsgefährdete Bereiche
Alle Teile zusammen bilden ein schlüssiges Sicherheitskonzept von der Gefährdungsermittlung bis zur technischen Ausführung der Schutzeinrichtungen.
Eine explosionsfähige Atmosphäre liegt vor, wenn sich ein Gemisch aus Luft und brennbaren Stoffen (z. B. Gasen, Dämpfen, Stäuben) bildet, das sich nach Zündung selbstständig und explosionsartig ausbreitet.
Beispiele:
Dämpfe aus Lösungsmitteln in Reinigungskabinen
Nebel von Hydraulikölen bei Leckagen
Mehl- oder Zuckerstäube in der Lebensmittelproduktion
Aerosole in Lagern mit Spraydosen oder Farben
Aluminiumstäube in CNC-Bearbeitungszentren
Auch in Lagerliften können sich explosionsfähige Atmosphären bilden, etwa durch:
Undichte Gebinde mit brennbaren Flüssigkeiten
Leckagen bei Spraydosen
Ansammlung entzündlicher Dämpfe bei unzureichender Lüftung
Die Grundlage jeder Sicherheitsmaßnahme ist die Gefährdungsbeurteilung. Diese umfasst:
Identifikation gefährlicher Stoffe
Welche Stoffe kommen vor? (z. B. Ethanol, Aceton, Butan, Staubarten)
In welchen Mengen werden sie gehandhabt?
Ermittlung gefährlicher Mengen
Kann sich eine explosionsfähige Atmosphäre bilden?
Ist sie räumlich oder zeitlich begrenzt?
Festlegung von Zonen
Zonen 0, 1, 2 für Gase/Dämpfe
Zonen 20, 21, 22 für Stäube
Zündquellenanalyse
Sind Zündquellen vorhanden? (z. B. heiße Oberflächen, Funken, elektrostatische Entladungen)
Festlegung geeigneter Schutzmaßnahmen
Bei automatisierten Lagerliften ist beispielsweise zu prüfen, ob die Belüftung des Liftschachts eine Konzentrationsansammlung verhindert und ob elektrisch betriebene Komponenten über geeignete Schutzklassen verfügen (z. B. Ex-sichere Ausführung).
Wie bei anderen technischen Regeln gilt auch bei der TRBS 2152 das STOP-Prinzip:
Ersetzen gefährlicher Stoffe durch weniger gefährliche (z. B. alkoholfreie Reinigungsmittel)
Vermeidung staubender Prozesse durch gebundene Form (z. B. Granulat statt Pulver)
Absauganlagen mit Ex-Schutz-Funktion
Gaswarnanlagen zur Detektion von gefährlichen Konzentrationen
Lüftungseinrichtungen in Lagersystemen
Ex-geschützte elektrische Betriebsmittel (z. B. Schaltschränke, Sensorik)
Blitzschutz- und Potentialausgleich
Kennzeichnung explosionsgefährdeter Bereiche
Erlaubnisscheine für Arbeiten in Ex-Zonen
Festlegung sicherer Betriebsabläufe
Regelmäßige Unterweisungen der Beschäftigten
Antistatische Kleidung
Ex-geschützte Werkzeuge
Atemschutz bei Reinigungs- oder Wartungsarbeiten
Lagerlifte als automatisierte vertikale Lagersysteme bieten durch ihre kompakte Bauweise Vorteile, stellen aber bei Lagerung gefährlicher Güter eine Herausforderung dar:
Klimatische Bedingungen im Liftraum können die Dampfentwicklung fördern.
Schächte mit geringer Belüftung begünstigen Anreicherung von Dämpfen oder Stäuben.
Elektrische Antriebseinheiten und Sensorik stellen potenzielle Zündquellen dar.
Brand- und Explosionsgefahr kann sich durch mechanische Reibung (z. B. blockierte Träger) erhöhen.
Empfohlene Maßnahmen:
Ex-geschützte Lüftungseinheiten im Liftschacht
Gasmesssensoren mit automatischer Abschaltung
Klassifizierung von Lagergut nach Explosionsrisiko
Automatische Sperrung des Lifts bei Alarmauslösung
Integration in übergeordnete Brandmeldeanlage
Die TRBS 2152 berücksichtigt auch den Brandschutz, da eine Explosion immer mit einer thermischen Energieabgabe einhergeht.
Wichtige Brandschutzmaßnahmen:
Brandabschnitte mit feuerbeständigen Wänden
Brandschutztüren mit automatischer Schließfunktion
Löschanlagen (z. B. CO₂, Aerosollöschung) in Gefahrstofflagern
Feuerwehrpläne mit gekennzeichneten Ex-Zonen
Brandschutzschulungen für Personal in Ex-Bereichen
Gerade in Kombination mit Lagerliften, die mit elektrischen Komponenten und brennbaren Materialien arbeiten, ist eine integrierte Betrachtung von Brand- und Explosionsschutz erforderlich.
Gemäß TRBS 2152 müssen alle Gefährdungsbeurteilungen und Maßnahmen dokumentiert werden. Zusätzlich gelten besondere Prüfpflichten für Ex-Bereiche:
Prüfung elektrischer Anlagen vor Inbetriebnahme
Wiederholungsprüfungen nach festgelegtem Intervall
Prüfung nach Instandsetzung oder Änderung
Kontrolle der Lüftungseinrichtungen
Ein Explosionsschutzdokument (gemäß § 6 Abs. 9 BetrSichV) muss erstellt und aktuell gehalten werden.
Die TRBS 2152 stellt eine umfassende Anleitung zur sicheren Gestaltung von Arbeitsplätzen mit explosionsfähiger Atmosphäre dar. Besonders in Produktionsbetrieben mit automatisierten Lagerlösungen, Werkzeugmaschinen und Gefahrstoffhandling ist sie unerlässlich.
Sie unterstützt Unternehmen dabei, gesetzliche Anforderungen sicher umzusetzen und gleichzeitig:
das Risiko von Explosionen deutlich zu reduzieren,
den Brandschutz zu verbessern,
die Anlagenverfügbarkeit zu sichern und
Mitarbeitende effektiv zu schützen.