Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) ist ein zentrales Regelwerk in Deutschland, das die energetischen Anforderungen an Gebäude regelt. Es trat am 1. November 2020 in Kraft und ersetzte die zuvor geltenden Regelungen der Energieeinsparverordnung (EnEV), des Erneuerbare-Energien-Wärmegesetzes (EEWärmeG) und des Energieeinsparungsgesetzes (EnEG). Ziel des GEG ist es, den Energieverbrauch im Gebäudesektor zu senken, den Einsatz erneuerbarer Energien zu fördern und die Klimaziele der Bundesregierung zu unterstützen.
Das GEG verfolgt mehrere wesentliche Ziele:
Erhöhung der Energieeffizienz: Neue und bestehende Gebäude sollen möglichst wenig Energie für Heizung, Kühlung und Warmwasserbereitung benötigen.
Förderung erneuerbarer Energien: Der Anteil erneuerbarer Energien an der Energieversorgung von Gebäuden soll kontinuierlich steigen.
Reduzierung der CO₂-Emissionen: Der Gebäudesektor soll einen wesentlichen Beitrag zur Erreichung der Klimaziele leisten.
Vereinheitlichung der Vorschriften: Durch die Zusammenführung von EnEV, EEWärmeG und EnEG werden komplexe Regelungen vereinfacht.
Das GEG gilt sowohl für Neubauten als auch für Bestandsgebäude und enthält Anforderungen für Bauherren, Eigentümer, Planer und Energieberater.
Das GEG betrifft sämtliche Gebäude in Deutschland und unterscheidet zwischen:
Wohngebäuden: Ein- und Mehrfamilienhäuser sowie Wohnanlagen
Nichtwohngebäuden: Gewerbeimmobilien, Bürogebäude, öffentliche Gebäude
Neubauten: Neubauten müssen hohe energetische Standards erfüllen.
Bestandsgebäuden: Sanierungsmaßnahmen unterliegen bestimmten energetischen Anforderungen.
Für denkmalgeschützte Gebäude oder besonders erhaltenswerte Bausubstanz gibt es Sonderregelungen, um die Anforderungen praktikabel zu gestalten.
3.1 Primärenergiebedarf und energetische Standards
Das GEG schreibt vor, dass Gebäude so geplant und gebaut werden, dass ihr Primärenergiebedarf möglichst gering ist. Dabei wird die gesamte Energie betrachtet, die für Heizung, Warmwasserbereitung, Lüftung und Kühlung benötigt wird. Der zulässige Primärenergiebedarf eines Gebäudes richtet sich nach dem Referenzgebäudeprinzip: Ein Gebäude darf nicht mehr Energie verbrauchen als ein festgelegtes Referenzgebäude gleicher Nutzung und Größe.
3.2 Erneuerbare Energien in der Wärmeversorgung
Das GEG fordert, dass bei Neubauten erneuerbare Energien genutzt werden. Dies kann durch verschiedene Maßnahmen erfolgen:
Solarthermie: Nutzung von Sonnenenergie zur Warmwasserbereitung und Heizungsunterstützung
Photovoltaik: Stromerzeugung durch Sonnenenergie zur Eigenversorgung
Wärmepumpen: Nutzung von Umweltenergie aus Luft, Wasser oder Erde
Biomasse: Einsatz von Holzpellets oder Hackschnitzeln für die Wärmeversorgung
Fernwärme: Nutzung von zentral erzeugter Wärme aus erneuerbaren Quellen
Die Pflicht zur Nutzung erneuerbarer Energien kann durch eine Kombination dieser Maßnahmen erfüllt werden.
3.3 Dämmung und Gebäudedichtheit
Eine gute Wärmedämmung ist essenziell, um den Energieverbrauch von Gebäuden zu reduzieren. Das GEG legt Anforderungen an den Wärmedurchgangskoeffizienten (U-Wert) von Wänden, Fenstern, Dächern und Böden fest. Zudem gibt es Vorgaben zur Gebäudedichtheit, um unkontrollierte Wärmeverluste durch Luftundichtigkeiten zu vermeiden.
3.4 Nachrüstpflichten für Bestandsgebäude
Eigentümer bestehender Gebäude müssen bestimmte Maßnahmen durchführen, um die Energieeffizienz zu verbessern. Dazu gehören:
Dämmung von obersten Geschossdecken (falls diese unzureichend gedämmt sind)
Austausch alter Heizkessel (älter als 30 Jahre, mit Ausnahmen für Niedertemperatur- und Brennwertkessel)
Optimierung der Heizungsanlagen durch hydraulischen Abgleich
Diese Maßnahmen sollen dazu beitragen, den Energieverbrauch im Gebäudebestand zu reduzieren.
Das GEG schreibt vor, dass für jedes Gebäude ein Energieausweis ausgestellt werden muss. Der Energieausweis gibt Auskunft über den Energiebedarf oder den tatsächlichen Energieverbrauch eines Gebäudes und enthält:
Energieeffizienzklasse (A+ bis H)
Informationen zu Primärenergiebedarf und Endenergieverbrauch
Empfehlungen für energetische Sanierungsmaßnahmen
Bei Neubauten, Verkauf oder Vermietung eines Gebäudes muss der Energieausweis potenziellen Käufern oder Mietern vorgelegt werden. Öffentliche Gebäude müssen den Energieausweis sichtbar aushängen.
Um die Umsetzung der Anforderungen des GEG zu erleichtern, gibt es verschiedene Förderprogramme:
KfW-Förderung: Kredite und Zuschüsse für energieeffiziente Neubauten und Sanierungen
BAFA-Förderung: Zuschüsse für erneuerbare Heizsysteme (Wärmepumpen, Solarthermie, Biomasse)
Steuerliche Förderung: Abzugsfähige Kosten für Sanierungsmaßnahmen
Durch diese Förderungen sollen Investitionen in energieeffizientes Bauen und Sanieren attraktiver gemacht werden.
Obwohl das GEG viele Vorteile bietet, gibt es auch Kritikpunkte und Herausforderungen:
Hohe Kosten für Bauherren: Die energetischen Anforderungen können Baukosten erhöhen.
Komplexe Regelungen: Die Kombination verschiedener Anforderungen kann zu Unsicherheiten bei Bauherren und Planern führen.
Lücken bei der Bestandsmodernisierung: Das Gesetz setzt keine verpflichtenden Sanierungsmaßnahmen für alle Gebäude voraus, sodass viele unsanierte Altbauten bestehen bleiben.
Fehlende Anreize für ambitionierte Standards: Kritiker fordern strengere Anforderungen, um schneller Klimaziele zu erreichen.
Trotz dieser Herausforderungen ist das GEG ein wichtiger Schritt, um den Energieverbrauch von Gebäuden nachhaltig zu senken und den Klimaschutz voranzutreiben.
Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) ist ein essenzielles Regelwerk zur Verbesserung der Energieeffizienz im Gebäudesektor. Es definiert Anforderungen für Neubauten und Bestandsgebäude, setzt Standards für den Einsatz erneuerbarer Energien und regelt den Energieausweis. Durch Förderprogramme werden Bauherren und Eigentümer unterstützt, energieeffiziente Maßnahmen umzusetzen. Trotz einiger Herausforderungen stellt das GEG einen bedeutenden Schritt in Richtung klimafreundlicher Gebäude dar und trägt zur Reduktion des Energieverbrauchs und der CO₂-Emissionen in Deutschland bei.