DGUV Information 205-001 (Betrieblicher Brandschutz in der Praxis)

Der betriebliche Brandschutz ist ein zentrales Element des Arbeitsschutzes und der betrieblichen Sicherheit. Mit der DGUV Information 205-001 liegt eine praxisnahe und umfassende Handlungsanleitung vor, die Unternehmen und Organisationen hilft, den Brandschutz systematisch, rechtskonform und wirksam zu organisieren. Die Schrift richtet sich insbesondere an Unternehmer, Führungskräfte, Sicherheitsfachkräfte, Brandschutzbeauftragte, Betriebsräte und andere Verantwortliche im Arbeitsschutz. Ziel ist es, ein ganzheitliches Verständnis für die Anforderungen und Maßnahmen im Brandschutz zu schaffen und damit Leben, Gesundheit und Sachwerte zu schützen.

 

Bedeutung des betrieblichen Brandschutzes

Brände zählen zu den gefährlichsten Schadensereignissen in Betrieben. Sie können nicht nur Menschenleben gefährden, sondern auch ganze Produktionsprozesse zum Erliegen bringen, Betriebsgebäude zerstören und hohe wirtschaftliche Schäden verursachen. Neben den direkten Auswirkungen eines Feuers sind auch Folgeschäden durch Rauch, Löschwasser oder den Betriebsausfall von erheblicher Bedeutung.

Der betriebliche Brandschutz zielt darauf ab, Brände zu verhindern, frühzeitig zu erkennen und im Brandfall schnell und effektiv zu handeln. Hierbei unterscheidet man zwischen drei Säulen:

  • Baulicher Brandschutz

  • Technischer Brandschutz

  • Organisatorischer Brandschutz

Die DGUV Information 205-001 behandelt alle drei Aspekte in einem integrierten Ansatz.

 

Brandgefahren und Gefährdungsbeurteilung

Ein zentrales Element des Brandschutzes ist die Analyse möglicher Brandgefahren. Dazu zählt die Identifikation potenzieller Zündquellen und Brandlasten, aber auch die Berücksichtigung betrieblicher Abläufe, der Lagerung von Gefahrstoffen, elektrischer Installationen und technischer Anlagen. Auch die Raumaufteilung und Nutzung beeinflussen die Brandgefahr maßgeblich.

Die Gefährdungsbeurteilung ist Grundlage aller Brandschutzmaßnahmen. Dabei ist auch zu klären, ob im Betrieb eine normale oder erhöhte Brandgefährdung vorliegt. Bei erhöhter Gefährdung – etwa durch Schweißarbeiten, feuergefährliche Stoffe oder eingeschränkte Rettungswege – sind zusätzliche Maßnahmen erforderlich.

 

Baulicher Brandschutz

Der bauliche Brandschutz umfasst alle Maßnahmen, die durch die Architektur, Bauweise und Materialwahl eines Gebäudes zur Brandverhütung oder -eindämmung beitragen. Dazu gehören:

  • Feuerbeständige Wände und Decken zur Brandabschnittsbildung

  • Brand- und Rauchschutztüren mit automatischer Schließfunktion

  • Flucht- und Rettungswege mit ausreichender Breite und Länge

  • Notausgänge mit eindeutiger Kennzeichnung

  • Treppenräume mit Rauchschutzdruckanlagen oder natürlichen Rauchabzügen

  • Feuerschutzabschlüsse in Installationsschächten

Ein besonderes Augenmerk liegt auch auf der Ausführung von Durchführungen für Kabel und Rohrleitungen, die bei fehlerhafter Ausführung zur unkontrollierten Brandausbreitung führen können.

 

Technischer Brandschutz

Technische Maßnahmen dienen in erster Linie der Brandfrüherkennung, der Alarmierung und der Brandbekämpfung. Dazu gehören unter anderem:

  • Brandmeldeanlagen mit Rauch-, Wärme- oder Flammenmeldern

  • Handfeuermelder zur manuellen Alarmauslösung

  • Automatische Löschanlagen (z. B. Sprinkler-, Gas- oder Aerosollöschanlagen)

  • Wandhydranten und Löschwasserentnahmestellen

  • Rauch- und Wärmeabzugsanlagen (RWA)

  • Brandschutzklappen in Lüftungsanlagen

  • Sicherheitsbeleuchtung und Notstromversorgung

Der Einsatz technischer Systeme muss auf die Gegebenheiten im Betrieb abgestimmt sein. Besonders in größeren Gebäuden mit komplexen Nutzungen oder automatisierten Lagerbereichen – wie z. B. Lagerliften oder Hochregallagern – sind maßgeschneiderte Brandschutzlösungen notwendig.

 

Organisatorischer Brandschutz

Der organisatorische Brandschutz ergänzt die baulichen und technischen Maßnahmen durch klare Regelungen, Abläufe und Zuständigkeiten im Unternehmen. Zu den wichtigsten Punkten zählen:

  • Bestellung von Brandschutzbeauftragten

  • Regelmäßige Brandschutzunterweisungen für alle Beschäftigten

  • Ausbildung und Benennung von Brandschutzhelfern

  • Erstellung eines Brandschutzkonzepts mit Alarm- und Evakuierungsplan

  • Durchführung von Evakuierungsübungen

  • Regelmäßige Kontrolle von Fluchtwegen und Brandschutzeinrichtungen

  • Regelungen zum Verhalten im Brandfall

Besonders wirksam ist der Brandschutz dann, wenn alle Mitarbeitenden regelmäßig geschult und in das Thema eingebunden werden. Die DGUV empfiehlt eine Anzahl von mindestens 5 % der Beschäftigten als ausgebildete Brandschutzhelfer – bei erhöhter Gefährdung entsprechend mehr.

 

Verhalten im Brandfall

Ein wesentlicher Bestandteil des organisatorischen Brandschutzes ist das richtige Verhalten im Brandfall. Jede Sekunde zählt – falsche Reaktionen können fatale Folgen haben. Deshalb sollte jede Mitarbeiterin und jeder Mitarbeiter wissen, wie im Ernstfall zu handeln ist:

  1. Brand melden (z. B. per Telefon, Handmelder oder Brandmeldezentrale)

  2. Menschen retten (sofern gefahrlos möglich)

  3. Eigenschutz beachten (niemals selbst gefährden)

  4. Brand bekämpfen (nur bei Entstehungsbränden und vorhandener Schulung)

  5. Fluchtwege nutzen und Sammelstelle aufsuchen

Die Evakuierung sollte möglichst geordnet erfolgen, wobei Führungskräfte und Brandschutzhelfer eine koordinierende Rolle übernehmen. In Gebäuden mit mehreren Ebenen, wie z. B. Produktionshallen mit Lagerliften, muss besonders auf barrierefreie und ausreichend dimensionierte Fluchtwege geachtet werden.

 

Brandschutzhelfer und Brandschutzbeauftragte

Brandschutzhelfer sind speziell geschulte Mitarbeiter, die im Brandfall erste Maßnahmen ergreifen, die Evakuierung unterstützen und kleinere Brände mit geeigneten Löschmitteln bekämpfen können. Die Ausbildung umfasst in der Regel eine theoretische und eine praktische Komponente.

Ein Brandschutzbeauftragter hingegen ist eine vom Unternehmer benannte Fachperson, die den betrieblichen Brandschutz systematisch koordiniert, die Einhaltung der Vorschriften überwacht, Unterweisungen organisiert, Löschübungen plant und als Ansprechpartner für Behörden und Feuerwehren dient.

Ob ein Brandschutzbeauftragter zu bestellen ist, hängt von der Brandgefährdung, der Betriebsgröße und der Komplexität der Nutzung ab. Bei erhöhtem Risiko oder speziellen Einrichtungen wie automatisierten Lagern, Maschinenräumen oder Versammlungsstätten ist ein Beauftragter oft verpflichtend oder dringend empfohlen.

 

Besondere Anforderungen bei erhöhter Brandgefährdung

Nicht jeder Betrieb hat dieselben Risiken. In Werkstätten mit Schweißarbeiten, in Druckereien, bei Lagerung großer Mengen brennbarer Materialien oder in Laboren ist die Brandgefahr naturgemäß höher. Hier fordert die DGUV Information zusätzliche Maßnahmen, wie z. B.:

  • Verstärkte Brandschutzorganisation

  • Zusätzliche Löschmittel (z. B. CO₂-Löscher)

  • Erweiterte Schulungen

  • Dokumentierte Kontrollen

  • Einbindung von Fachplanern für Brandschutz

  • Einrichtung spezieller Schutzbereiche mit Brandmeldern und Absperrtechnik

Solche Anforderungen gelten ebenfalls für Lagerlifte, die elektrische Komponenten, brennbare Verpackungen und enge Platzverhältnisse vereinen – eine Kombination, die bei mangelnder Wartung oder unsachgemäßem Betrieb schnell zur Gefahrenquelle wird.

 

Integration in das betriebliche Arbeitsschutzmanagement

Brandschutz ist kein isoliertes Thema, sondern Teil des übergeordneten Arbeitsschutzsystems. Die DGUV Information 205-001 empfiehlt daher die Integration in das betriebliche Arbeitsschutzmanagement (z. B. nach ISO 45001). Dadurch wird sichergestellt, dass der Brandschutz fortlaufend geplant, überprüft, verbessert und dokumentiert wird.

Zu den relevanten Schnittstellen zählen:

  • Gefahrstoffmanagement

  • Instandhaltung und Wartung

  • Arbeitsorganisation

  • Notfallplanung

  • Bauliche Erweiterungen

  • Umstrukturierungen im Betrieb

Eine laufende Überwachung und regelmäßige Audits sorgen für nachhaltige Sicherheit.

 

Checklisten, Dokumentation und Nachweise

Die DGUV Information enthält zahlreiche Hinweise zur systematischen Dokumentation. Dazu gehören:

  • Brandschutzordnung (Teil A, B und ggf. C)

  • Nachweis über durchgeführte Unterweisungen

  • Wartungsprotokolle für Brandschutzeinrichtungen

  • Prüfberichte von Sachverständigen

  • Einsatzpläne für die Feuerwehr

  • Evakuierungspläne

Diese Dokumente sind im Ernstfall nicht nur rechtlich bedeutsam, sondern auch entscheidend für die reibungslose Zusammenarbeit mit Einsatzkräften.

 

Fazit

Die DGUV Information 205-001 liefert einen umfassenden, praxisgerechten Leitfaden für den betrieblichen Brandschutz. Sie zeigt deutlich, dass ein wirksames Brandschutzsystem weit mehr ist als ein paar Feuerlöscher an der Wand. Vielmehr ist es ein komplexes Zusammenspiel aus baulichen, technischen und organisatorischen Maßnahmen – getragen von qualifiziertem Personal, regelmäßiger Schulung und systematischer Wartung.

Gerade in modernen, automatisierten Betrieben mit technischen Anlagen wie Lagerliften oder Hochregalen ist ein individueller, risikobasierter Ansatz unerlässlich. Die konsequente Anwendung der Empfehlungen der DGUV 205-001 ist damit nicht nur eine Frage der Rechtssicherheit, sondern auch ein bedeutender Beitrag zur Sicherung von Menschenleben, Produktionsfähigkeit und Unternehmenswerten.

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