Besondere Prüffristen

Besondere Prüffristen für tragbare Feuerlöscher beziehen sich auf die gesetzlich oder normativ festgelegten Zeiträume, in denen tragbare Feuerlöscher regelmäßig inspiziert, gewartet und auf ihre Funktionsfähigkeit überprüft werden müssen. Diese Prüfungen sind erforderlich, um sicherzustellen, dass die Feuerlöscher im Ernstfall zuverlässig funktionieren und den geltenden Sicherheitsstandards entsprechen.

 

Regelungen und Normen

Die Prüffristen für tragbare Feuerlöscher in Deutschland sind hauptsächlich in der folgenden Norm und Vorschrift festgelegt:

  1. DIN 14406-4:

    • Diese Norm definiert die Anforderungen an die Wartung und Prüfung tragbarer Feuerlöscher.
  2. Arbeitsstättenrichtlinien und Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV):

    • Arbeitgeber sind verpflichtet, tragbare Feuerlöscher in einem betriebsbereiten Zustand zu halten und regelmäßig prüfen zu lassen.
  3. Technische Regeln für Arbeitsstätten (ASR A2.2):

    • Ergänzen die gesetzlichen Vorgaben und geben spezifische Empfehlungen zur Brandschutzorganisation.

 

Prüffristen im Überblick

  1. Regelmäßige Wartung:

    • Tragbare Feuerlöscher müssen alle zwei Jahre durch eine sachkundige Person geprüft werden.
    • Diese Prüfungen umfassen:
      • Überprüfung auf äußere Schäden.
      • Kontrolle des Löschmittels und des Drucks.
      • Austausch von Verschleißteilen, falls notwendig.
      • Überprüfung der Funktionsfähigkeit aller mechanischen Teile.
  2. Zusätzliche Prüfungen in besonderen Fällen:

    • Vor dem Ablauf der normalen Frist, wenn:
      • Der Feuerlöscher mechanisch beschädigt wurde.
      • Der Feuerlöscher extremen Umwelteinflüssen (z. B. Hitze, Kälte, Feuchtigkeit) ausgesetzt war.
      • Der Feuerlöscher benutzt wurde, auch wenn nur ein Teil des Löschmittels verbraucht wurde.
  3. Ersatz oder Sonderprüfungen:

    • Feuerlöscher, die mehr als 20 Jahre alt sind, sollten durch neue Geräte ersetzt werden, da sie möglicherweise nicht mehr den aktuellen technischen Standards entsprechen.
  4. Betriebsinterne Regelungen:

    • In sicherheitskritischen Bereichen oder Branchen (z. B. Chemieindustrie, Lager mit brennbaren Stoffen) können kürzere Prüffristen oder zusätzliche Kontrollen erforderlich sein.

 

Durchführung der Prüfungen

  • Sachkundiger Prüfer:

    • Die Prüfung darf nur von einer fachkundigen Person durchgeführt werden, die nachweislich dafür qualifiziert ist (z. B. durch eine Schulung gemäß DIN 14406-4).
    • Viele Prüfungen erfolgen durch spezialisierte Dienstleister oder Unternehmen für Brandschutztechnik.
  • Dokumentation:

    • Nach jeder Prüfung wird eine Prüfplakette am Feuerlöscher angebracht, die den nächsten Prüftermin angibt.
    • Zusätzlich wird ein Prüfprotokoll erstellt, das die durchgeführten Maßnahmen dokumentiert.

 

Relevanz der Prüffristen

  1. Sicherstellung der Einsatzbereitschaft:

    • Nur ein geprüfter Feuerlöscher kann im Ernstfall zuverlässig verwendet werden, um Brände zu löschen und Personen oder Sachwerte zu schützen.
  2. Erfüllung rechtlicher Vorgaben:

    • Die Einhaltung der Prüffristen ist Pflicht für Arbeitgeber und Betreiber öffentlicher Einrichtungen. Verstöße können rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.
  3. Vermeidung von Haftungsrisiken:

    • Wird ein ungeprüfter Feuerlöscher in einem Notfall eingesetzt und versagt, kann der Betreiber haftbar gemacht werden.
  4. Schutz von Menschenleben:

    • Funktionierende Feuerlöscher sind oft die erste Verteidigungslinie gegen Brände und tragen entscheidend zur Sicherheit von Personen bei.

 

Zusätzliche Hinweise

  • Privatgebrauch:

    • Für privat genutzte Feuerlöscher gibt es keine gesetzlichen Prüfpflichten. Dennoch wird empfohlen, diese ebenfalls alle zwei Jahre warten zu lassen.
  • Spezielle Löschmittel:

    • Bei Feuerlöschern mit speziellen Löschmitteln (z. B. für Fettbrände oder Metallbrände) können zusätzliche Prüfvorgaben bestehen.

Die Einhaltung der besonderen Prüffristen ist nicht nur eine rechtliche Verpflichtung, sondern trägt maßgeblich zur Sicherheit in Unternehmen, öffentlichen Einrichtungen und Privathaushalten bei.

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