Berufsgenossenschaft (BG)

Eine Berufsgenossenschaft (BG) ist eine gesetzliche Unfallversicherungsträgerin in Deutschland. Sie ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts und gehört zum Sozialversicherungssystem. Die Hauptaufgabe der Berufsgenossenschaften besteht darin, Arbeitnehmer vor den Folgen von Arbeitsunfällen, Wegeunfällen und Berufskrankheiten zu schützen und Maßnahmen zur Prävention solcher Risiken umzusetzen.

 

Aufgaben der Berufsgenossenschaften

  1. Prävention:

    • Berufsgenossenschaften arbeiten aktiv daran, Unfälle und Erkrankungen am Arbeitsplatz zu verhindern.
    • Sie geben Vorschriften und Regeln zum Arbeitsschutz heraus, kontrollieren deren Einhaltung und beraten Unternehmen.
    • Regelmäßige Schulungen, Seminare und Informationskampagnen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer gehören ebenfalls zum Angebot.
  2. Unfallversicherung:

    • Die Berufsgenossenschaften übernehmen die Versicherung der Beschäftigten gegen Arbeits- und Wegeunfälle sowie Berufskrankheiten.
    • Sie sichern die medizinische Versorgung und Rehabilitation der Betroffenen.
  3. Leistungen im Schadensfall:

    • Erste Hilfe und medizinische Behandlung: Sofortige Unterstützung bei Arbeitsunfällen oder Berufskrankheiten.
    • Rehabilitation: Medizinische, berufliche und soziale Maßnahmen, um die Betroffenen wieder in den Arbeitsprozess zu integrieren.
    • Rente und Entschädigungen: Bei dauerhaften Gesundheitsschäden zahlt die BG Renten oder Entschädigungen an Betroffene oder Hinterbliebene.

 

Organisation der Berufsgenossenschaften

Die Berufsgenossenschaften sind nach Branchen organisiert. Jede Berufsgenossenschaft ist für eine bestimmte Wirtschaftsbranche zuständig, z. B.:

  • BG Bau: Bauwirtschaft
  • BGW (Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege): Gesundheitswesen und Pflege
  • BG Verkehr: Transportwesen
  • VBG (Verwaltungs-Berufsgenossenschaft): Verwaltung, Medien, Sport und weitere Dienstleistungsbranchen

 

Finanzierung

Die Berufsgenossenschaften finanzieren sich ausschließlich durch Beiträge der Unternehmen. Diese Beiträge richten sich nach:

  1. Lohnsumme der Beschäftigten: Höheres Gehalt bedeutet höhere Beiträge.
  2. Gefährdungsklasse der Branche: Branchen mit einem höheren Risiko (z. B. Bau) zahlen höhere Beiträge.

Für die Arbeitnehmer fallen keine direkten Kosten an.

 

Rechtsgrundlage

Die gesetzliche Grundlage für die Berufsgenossenschaften bildet das Sozialgesetzbuch (SGB VII). Dort sind die Aufgaben, Organisation und Leistungen der Unfallversicherung geregelt.

 

Unterschiede zu anderen Versicherungen

  1. Pflichtversicherung:

    • Die Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft ist für alle Unternehmen gesetzlich vorgeschrieben.
    • Arbeitnehmer sind automatisch durch ihren Arbeitgeber bei der zuständigen BG versichert.
  2. Umfang der Versicherung:

    • Anders als private Versicherungen decken Berufsgenossenschaften ausschließlich arbeits- und beruflich bedingte Risiken ab.
    • Freizeitunfälle fallen nicht in den Zuständigkeitsbereich.

 

Praktische Bedeutung für Arbeitnehmer und Arbeitgeber

  • Für Arbeitnehmer: Die BG bietet finanzielle und medizinische Sicherheit bei Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten.
  • Für Arbeitgeber: Die Berufsgenossenschaft unterstützt durch Beratung und Schulungen im Bereich Arbeitsschutz. Gleichzeitig stellt sie sicher, dass Unternehmen ihrer Fürsorgepflicht nachkommen.

 

Die Berufsgenossenschaften sind ein unverzichtbarer Bestandteil des deutschen Sozialversicherungssystems, da sie nicht nur finanzielle Leistungen erbringen, sondern auch aktiv dazu beitragen, Arbeitsplätze sicherer zu gestalten und das Wohl der Beschäftigten zu fördern.

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