Aufzugsanlagen im Brandschutz sind Aufzüge, die speziell in Gebäuden installiert werden, um Sicherheitsanforderungen in Brandfällen zu erfüllen. Sie spielen eine wichtige Rolle im Brandschutzkonzept von Gebäuden, da sie einerseits nicht zur Gefahr für Nutzer werden dürfen und andererseits für Rettungs- und Evakuierungszwecke genutzt werden können. Die Anforderungen und Regelungen für Aufzugsanlagen im Brandschutz sind in Normen und Bauvorschriften festgelegt.
Arten von Aufzugsanlagen im Brandschutz
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Normale Aufzugsanlagen:
- Dürfen im Brandfall nicht genutzt werden, da sie bei Ausfall von Strom oder Steuerung Menschen einschließen könnten.
- Sie werden automatisch stillgelegt, sobald die Brandmeldeanlage auslöst.
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Feuerwehraufzüge:
- Aufzüge, die speziell für den Einsatz der Feuerwehr im Brandfall ausgelegt sind.
- Sie ermöglichen den sicheren Transport von Feuerwehrleuten, Einsatzmitteln und gegebenenfalls Personenrettung aus oberen Stockwerken.
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Evakuierungsaufzüge:
- Aufzüge, die für die Evakuierung von Personen, insbesondere von Menschen mit eingeschränkter Mobilität, konzipiert sind.
- Sie bleiben im Brandfall funktionsfähig und verfügen über eine Brandfallsteuerung.
Anforderungen an Aufzugsanlagen im Brandschutz
Die Anforderungen an Aufzugsanlagen im Brandschutz umfassen technische und bauliche Maßnahmen, die gewährleisten, dass die Aufzugsanlagen sicher betrieben oder kontrolliert abgeschaltet werden können.
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Brandfallsteuerung:
- Im Brandfall wird der Aufzug automatisch in eine definierte Sicherheitsposition gefahren (z. B. Erdgeschoss).
- Die Türen bleiben geöffnet, um eine Nutzung zu verhindern.
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Brandschutzmaßnahmen im Aufzugsschacht:
- Aufzugsschächte müssen feuerbeständig ausgeführt sein (z. B. F90 nach DIN 4102).
- Keine unzulässigen Öffnungen zwischen Aufzugsschacht und angrenzenden Räumen, um die Brandausbreitung zu verhindern.
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Rauchschutz:
- Aufzugsschächte müssen gegen das Eindringen von Rauch abgedichtet sein.
- Rauchschutztüren an den Zugängen zu Aufzugsschächten.
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Notstromversorgung:
- Für Feuerwehraufzüge und Evakuierungsaufzüge ist eine Notstromversorgung erforderlich, um auch bei Stromausfall funktionsfähig zu bleiben.
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Kennzeichnung:
- Aufzüge, die im Brandfall genutzt werden dürfen (Feuerwehraufzüge, Evakuierungsaufzüge), müssen entsprechend gekennzeichnet sein.
Vorschriften und Normen
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DIN EN 81-72:
Anforderungen an Feuerwehraufzüge, einschließlich Lastkapazität, Geschwindigkeit und Steuerung.
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DIN EN 81-76:
Anforderungen an Evakuierungsaufzüge, einschließlich Sicherheitsmaßnahmen und Kommunikationssysteme.
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Musterbauordnung (MBO):
Regelt die grundsätzlichen Anforderungen an Aufzugsanlagen im Gebäudebrandfall.
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DIN 4102:
Vorschriften zur Feuerwiderstandsfähigkeit von Bauteilen, die auch für Aufzugsschächte relevant sind.
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ASR A2.2:
Technische Regeln für Arbeitsstätten – Maßnahmen gegen Brände.
Sicherheitsmerkmale von Feuerwehraufzügen
- Feuerbeständige Kabine:
Die Aufzugskabine muss mindestens 30 Minuten gegen Feuer geschützt sein.
- Direkter Zugang ins Treppenhaus:
Feuerwehraufzüge haben oft spezielle Schleusenbereiche, die das Treppenhaus mit dem Aufzug verbinden.
- Manuelle Steuerung:
Im Einsatzfall wird der Aufzug von der Feuerwehr manuell gesteuert.
- Wasserschutz:
Die Technik der Aufzugsanlage ist gegen Löschwasser geschützt.
Bedeutung im Brandschutz
- Personensicherheit:
Verhindert, dass Personen Aufzüge nutzen, die im Brandfall ausfallen könnten.
- Unterstützung der Rettungskräfte:
Feuerwehraufzüge beschleunigen den Zugang zu Brandherden und ermöglichen den Transport schwerer Ausrüstung.
- Evakuierung:
Evakuierungsaufzüge bieten eine Möglichkeit, Menschen mit eingeschränkter Mobilität sicher zu evakuieren.
Zusammenfassung
Aufzugsanlagen im Brandschutz sind so konzipiert, dass sie im Brandfall entweder sicher stillgelegt oder gezielt für Evakuierungs- oder Rettungsmaßnahmen genutzt werden können. Feuerwehraufzüge und Evakuierungsaufzüge spielen dabei eine besondere Rolle. Ihre Konstruktion, Steuerung und Ausstattung richten sich nach strengen Vorschriften und Normen, um die Sicherheit der Gebäudenutzer und Einsatzkräfte zu gewährleisten.