Der Alarmzwischenspeicher einer Brandmeldeanlage (BMA) ist eine Funktion, die eingehende Alarmsignale vorübergehend speichert, um eine sofortige Weiterleitung des Alarms zu verhindern. Dies ermöglicht eine Prüfung und Bewertung des Ereignisses, bevor der Alarm an die Feuerwehr oder andere externe Stellen weitergeleitet wird. Der Alarmzwischenspeicher dient vor allem der Vermeidung von Fehlalarmen und der effizienteren Nutzung von Ressourcen.
Definition
Der Alarmzwischenspeicher ist ein programmierter Zwischenschritt in der Alarmkette, der es ermöglicht, die Ursache eines potenziellen Alarms zu überprüfen. Während dieser Zeit bleibt der Alarm intern registriert, wird aber noch nicht automatisch an externe Alarmempfänger, wie z. B. die Feuerwehr, weitergeleitet.
Funktion und Ablauf
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Detektion eines Ereignisses:
Ein Brandmelder (z. B. Rauchmelder, Wärmemelder) erkennt eine Anomalie, die auf einen möglichen Brand hinweist.
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Speicherung des Alarmsignals:
Das Alarmsignal wird in den Zwischenspeicher der Brandmeldeanlage übertragen, ohne dass eine automatische Alarmweiterleitung erfolgt.
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Prüfzeitraum (Interventionszeit):
- Innerhalb eines definierten Zeitfensters (z. B. 30 bis 180 Sekunden) wird der potenzielle Alarm manuell oder automatisch überprüft.
- Diese Zeit wird genutzt, um Fehlalarme auszuschließen, die durch harmlose Ursachen wie Dampf, Staub oder technische Probleme ausgelöst wurden.
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Entscheidung:
- Bestätigung des Alarms: Wenn die Anomalie als tatsächlicher Brand bestätigt wird, wird der Hauptalarm ausgelöst.
- Rücksetzen des Alarms: Bei einem Fehlalarm oder einer harmlosen Ursache wird der Alarm aus dem Zwischenspeicher gelöscht.
Ziele des Alarmzwischenspeichers
- Vermeidung von Fehlalarmen:
- Verhindert, dass die Feuerwehr oder andere externe Einsatzkräfte unnötig alarmiert werden.
- Ermöglichung einer manuellen Kontrolle:
- Das Sicherheitspersonal oder geschulte Fachkräfte können die Ursache prüfen, bevor der Alarm weitergeleitet wird.
- Effizientere Nutzung von Ressourcen:
- Reduziert unnötige Einsätze und damit verbundene Kosten sowie die Belastung der Einsatzkräfte.
Normen und Regelwerke
Die Funktion des Alarmzwischenspeichers ist in einschlägigen Normen und Regelwerken geregelt, darunter:
- DIN VDE 0833-2:
Diese Norm beschreibt die Anforderungen an den Aufbau und Betrieb von Brandmeldeanlagen, einschließlich der Funktionalität des Alarmzwischenspeichers.
- DIN 14675:
Festlegung der Planung, Installation und Wartung von Brandmeldeanlagen.
Beispielhafte Anwendung
Szenario: Staub in einem Lagerraum
- Ein Rauchmelder in einem Lagerraum erkennt durch Staubpartikel eine Rauchentwicklung.
- Das Signal wird in den Alarmzwischenspeicher übertragen, und das Sicherheitspersonal wird informiert.
- Innerhalb von 60 Sekunden prüft der Sicherheitsdienst den Lagerraum und stellt fest, dass es sich um Staub und nicht um einen Brand handelt.
- Der Alarm wird zurückgesetzt, ohne dass die Feuerwehr alarmiert wird.
Technische Aspekte
- Der Alarmzwischenspeicher kann für bestimmte Bereiche oder Meldergruppen individuell konfiguriert werden.
- Die Dauer des Zwischenspeichers ist normgerecht festgelegt und hängt von den spezifischen Anforderungen der Einrichtung ab.
- Bei sensiblen Bereichen wie Schulen oder Krankenhäusern wird der Zwischenspeicher oft deaktiviert, da hier ein direkter Alarm bevorzugt wird.
Vorteile
- Zeit für Kontrolle:
- Verantwortliche können die Situation prüfen, bevor eine automatische Weiterleitung erfolgt.
- Vermeidung von Störungen:
- Reduziert Fehlalarme durch technische Ursachen oder äußere Einflüsse.
- Kosteneffizienz:
- Minimiert unnötige Einsätze und damit verbundene finanzielle Aufwände.
Fazit
Der Alarmzwischenspeicher ist eine sinnvolle Ergänzung moderner Brandmeldeanlagen, insbesondere in Bereichen, in denen Fehlalarme häufig vorkommen können. Durch die Möglichkeit einer manuellen oder automatischen Prüfung vor der Weiterleitung des Alarms sorgt der Zwischenspeicher für mehr Effizienz, Sicherheit und eine bessere Ressourcennutzung.