Brandschutzordnung (DIN 14096)

Die Brandschutzordnung nach DIN 14096 ist ein zentraler Bestandteil des vorbeugenden Brandschutzes in Gebäuden und Anlagen. Sie definiert verbindliche Verhaltensregeln und organisatorische Maßnahmen, um Brände zu vermeiden, die Sicherheit von Personen zu gewährleisten und im Brandfall effektive Handlungsanweisungen bereitzustellen.

 

Was ist die Brandschutzordnung?

Die Brandschutzordnung ist ein Regelwerk, das in drei Teile gegliedert ist und sich an verschiedene Zielgruppen richtet. Sie dient dazu, Menschen in Gebäuden über das richtige Verhalten im Brandfall und zur Brandverhütung zu informieren. Die DIN 14096 legt die Anforderungen an den Aufbau, die Gestaltung und die Inhalte der Brandschutzordnung fest.

 

Aufbau der Brandschutzordnung

Die Brandschutzordnung ist in drei Teile unterteilt, die aufeinander aufbauen und unterschiedliche Zielgruppen ansprechen:

  1. Teil A: Kurzinformation für jedermann

    • Richtet sich an alle Personen, die sich in einem Gebäude aufhalten.

    • Enthält kompakte Hinweise zum Verhalten im Brandfall.

    • Wird öffentlich zugänglich gemacht, z. B. in Form von Aushängen.

  2. Teil B: Verhalten für Personen ohne besondere Brandschutzaufgaben

    • Speziell für Mitarbeiter und Nutzer eines Gebäudes.

    • Vermittelt detaillierte Anweisungen zur Brandverhütung und zum Verhalten im Brandfall.

    • Wird in schriftlicher Form verteilt und regelmäßig geschult.

  3. Teil C: Anweisungen für Personen mit besonderen Brandschutzaufgaben

    • Richtet sich an Brandschutzbeauftragte, Sicherheitsbeauftragte und andere Personen mit spezifischen Verantwortlichkeiten.

    • Enthält detaillierte Informationen zu Zuständigkeiten, Abläufen und Maßnahmen zur Brandbekämpfung.

 

Inhalte der Brandschutzordnung

Die Inhalte der Brandschutzordnung sind klar strukturiert und richten sich nach den Anforderungen der DIN 14096. Wichtige Bestandteile sind:

  1. Teil A:

    • Verhalten bei Entdeckung eines Brandes:

      • Alarmieren (Notrufnummern angeben).

      • Warnen (andere Personen informieren).

      • Löschen (Brandbekämpfung nur bei eigener Gefährdungsfreiheit).

    • Verhalten bei Alarm:

      • Ruhe bewahren.

      • Fluchtwege nutzen.

      • Auf Hinweise der Einsatzkräfte achten.

  2. Teil B:

    • Allgemeine Hinweise zur Brandverhütung:

      • Umgang mit Feuer und offenem Licht.

      • Verwendung von elektrischen Geräten.

      • Lagerung von brennbaren Materialien.

    • Verhalten im Brandfall:

      • Alarmieren und Evakuieren.

      • Verwendung von Feuerlöschern.

    • Flucht- und Rettungswege:

      • Freihalten von Fluchtwegen.

      • Kenntnis der Standorte von Notausgängen.

  3. Teil C:

    • Organisation des Brandschutzes:

      • Zuständigkeiten und Aufgaben von Brandschutzbeauftragten.

      • Planung und Durchführung von Übungen.

      • Kontrolle und Wartung von Brandschutzeinrichtungen.

    • Zusammenarbeit mit Einsatzkräften:

      • Bereitstellung von Informationen über Gefahrenbereiche.

      • Unterstützung der Feuerwehr bei der Einsatzkoordination.

 

Gestaltung der Brandschutzordnung

Die Brandschutzordnung muss nach DIN 14096 in einer gut verständlichen Sprache verfasst und optisch ansprechend gestaltet sein. Dazu gehören:

  1. Klarheit und Verständlichkeit:

    • Verwendung von Piktogrammen und Symbolen.

    • Kurze, prägnante Formulierungen.

  2. Individualisierung:

    • Anpassung an die spezifischen Gegebenheiten des Gebäudes oder der Anlage.

    • Berücksichtigung der Zielgruppen.

  3. Zugänglichkeit:

    • Teil A muss an zentralen und gut sichtbaren Orten ausgehängt werden.

    • Teile B und C werden an die betreffenden Personen ausgegeben.

 

Bedeutung der Brandschutzordnung

Die Brandschutzordnung ist ein unverzichtbares Instrument zur Verbesserung der Sicherheit in Gebäuden und Anlagen. Ihre Vorteile sind:

  1. Schutz von Menschenleben:

    • Klare Verhaltensanweisungen reduzieren die Gefahr von Panik und Fehlverhalten im Brandfall.

  2. Prävention von Bränden:

    • Sensibilisierung der Nutzer für potenzielle Brandgefahren.

  3. Einhaltung gesetzlicher Anforderungen:

    • Die Erstellung und Umsetzung einer Brandschutzordnung ist in vielen Fällen gesetzlich vorgeschrieben.

  4. Unterstützung der Einsatzkräfte:

    • Gut informierte Personen erleichtern die Arbeit von Feuerwehr und Rettungskräften.

  5. Minimierung von Sachschäden:

    • Schnelles und richtiges Handeln im Brandfall kann den Schaden begrenzen.

 

Erstellung und Pflege der Brandschutzordnung

Die Erstellung einer Brandschutzordnung erfolgt in der Regel durch einen Brandschutzbeauftragten oder eine spezialisierte Fachkraft. Wichtig ist:

  1. Regelmäßige Überprüfung:

    • Anpassung der Brandschutzordnung an Änderungen im Gebäude oder den gesetzlichen Vorgaben.

  2. Schulung:

    • Regelmäßige Schulung der Mitarbeiter und Bewohner.

  3. Dokumentation:

    • Lückenlose Aufzeichnung der Änderungen und Schulungen.

 

Fazit

Die Brandschutzordnung nach DIN 14096 ist ein unverzichtbares Werkzeug, um die Sicherheit in Gebäuden zu erhöhen und die richtigen Verhaltensweisen im Brandfall zu vermitteln. Durch klare Strukturen, verständliche Inhalte und regelmäßige Schulungen trägt sie entscheidend dazu bei, Menschenleben zu retten und Sachschäden zu minimieren. Ihre Umsetzung sollte stets mit Sorgfalt erfolgen, um den Anforderungen an einen modernen Brandschutz gerecht zu werden.

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