Bauregelliste

Die Bauregelliste ist ein offizielles Verzeichnis, das in Deutschland vom Deutschen Institut für Bautechnik (DIBt) erstellt wird. Sie enthält technische Regeln und Anforderungen für Bauprodukte und Bauarten, die nicht vollständig durch harmonisierte europäische Normen geregelt sind. Die Bauregelliste dient als Hilfsmittel zur Anwendung der Landesbauordnungen und stellt sicher, dass Bauprodukte und Bauarten die grundlegenden Anforderungen an Sicherheit, Gesundheit und Umweltverträglichkeit erfüllen.

 

Aufgabe und Zweck der Bauregelliste

Die Bauregelliste hat folgende Funktionen:

  1. Ergänzung europäischer Normen:
    Sie deckt Bereiche ab, die nicht durch harmonisierte europäische Normen geregelt sind, und stellt sicher, dass nationale Anforderungen erfüllt werden.

  2. Klarheit schaffen:
    Sie gibt Planern, Architekten, Bauunternehmen und Behörden klare Vorgaben, welche technischen Anforderungen und Nachweise für bestimmte Bauprodukte und Bauarten erforderlich sind.

  3. Sicherstellung der Bauwerksicherheit:
    Sie gewährleistet, dass Bauprodukte und Bauarten so ausgeführt werden, dass sie die Sicherheit und Funktionsfähigkeit eines Bauwerks nicht gefährden.

 

Inhalte der Bauregelliste

Die Bauregelliste ist in drei Teile gegliedert:

1. Bauregelliste A

  • Bezieht sich auf Bauprodukte und Bauarten, die ausschließlich in Deutschland geregelt sind.
  • Unterteilt in zwei Teile:
    • Teil 1: Bauprodukte mit Verwendungsanforderungen, die durch nationale Normen und technische Regeln bestimmt werden.
    • Teil 2: Bauprodukte, die bauaufsichtlich zugelassen werden müssen (z. B. spezielle Brandschutzprodukte).

2. Bauregelliste B

  • Umfasst Bauprodukte, die durch europäische Normen (harmonisierte Normen oder CE-Kennzeichnung) geregelt sind, jedoch zusätzliche nationale Anforderungen haben.
  • Dies betrifft insbesondere Produkte, deren europäische Regelung nationale Besonderheiten nicht ausreichend berücksichtigt.

3. Bauregelliste C

  • Enthält Bauprodukte, die ohne geregelte Prüfungen und Nachweise verwendet werden können, weil sie keine wesentliche Bedeutung für die Sicherheit von Bauwerken haben.

 

Rechtsgrundlage der Bauregelliste

Die Bauregelliste basiert auf den Anforderungen der Musterbauordnung (MBO) und den Landesbauordnungen (LBO). Sie wird regelmäßig aktualisiert, um technische und gesetzliche Entwicklungen zu berücksichtigen. Die Bauregelliste ist rechtlich verbindlich und wird vom Deutschen Institut für Bautechnik (DIBt) veröffentlicht.

 

Beispiele für Inhalte der Bauregelliste

  1. Brandschutz:

    • Anforderungen an Brandschutztüren oder Abschottungssysteme.
    • Prüfverfahren für Baustoffe mit begrenzter Brennbarkeit.
  2. Schallschutz:

    • Vorgaben für Materialien zur Schalldämmung von Gebäuden.
  3. Baustoffe:

    • Regeln für die Verwendung von Holz, Beton oder Stahl in tragenden Bauteilen.
  4. Energieeffizienz:

    • Anforderungen an Dämmstoffe oder Fenster.

 

Bedeutung der Bauregelliste im Bauwesen

Die Bauregelliste ist ein unverzichtbares Werkzeug für alle Beteiligten im Bauwesen, da sie:

  • Planungssicherheit bietet,
  • die rechtliche Konformität sicherstellt,
  • und die Einhaltung der bauaufsichtlichen Anforderungen erleichtert.

Die Liste trägt maßgeblich zur Qualität und Sicherheit von Bauprojekten bei, indem sie klare Standards für die Zulassung und Verwendung von Bauprodukten und Bauarten setzt.

 

Zusammenfassung

Die Bauregelliste ist ein nationales Regelwerk in Deutschland, das technische Anforderungen an Bauprodukte und Bauarten festlegt. Sie ergänzt europäische Normen, definiert nationale Anforderungen und gewährleistet die Sicherheit und Qualität im Bauwesen. Herausgegeben vom Deutschen Institut für Bautechnik (DIBt), bietet sie Orientierung für alle Beteiligten im Bauprozess und ist ein wichtiger Bestandteil der Bauordnung in Deutschland.

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