ASR A3.7 - Technische Regel für Arbeitsstätten (Lärm am Arbeitsplatz)

Die Technische Regel für Arbeitsstätten ASR A3.7 behandelt den Schutz von Beschäftigten vor den Gefahren durch Lärm am Arbeitsplatz. Diese Regel konkretisiert die Vorgaben der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) und bietet praktische Handlungsempfehlungen, um gesundheitliche Beeinträchtigungen durch Lärm zu verhindern.

 

Zielsetzung der ASR A3.7

Lärm gilt als eine der häufigsten Belastungen in der Arbeitswelt und kann sowohl physische als auch psychische Auswirkungen auf die Gesundheit der Mitarbeitenden haben. Ziel der ASR A3.7 ist es daher, durch konkrete Schutzmaßnahmen:

  1. die Entstehung von Lärm zu minimieren,

  2. gesundheitliche Gefährdungen zu vermeiden und

  3. die Produktivität sowie das Wohlbefinden der Mitarbeitenden zu steigern.

Die ASR A3.7 gilt für alle Arbeitsstätten, in denen Beschäftigte potenziell durch Lärm beeinträchtigt werden könnten. Dies umfasst sowohl industrielle Arbeitsbereiche als auch Büroumgebungen.

 

Wesentliche Inhalte der ASR A3.7

1. Definition von Lärm und Grenzwerten

Lärm wird in der ASR A3.7 als unerwünschter Schall definiert, der die Gesundheit, das Wohlbefinden oder die Konzentration der Beschäftigten beeinträchtigt. Dabei gelten folgende wesentliche Grenzwerte:

  • Expositionsgrenzwert: 85 dB(A) für eine 8-Stunden-Schicht. Dieser Wert darf unter keinen Umständen überschritten werden.

  • Aktionsebene 1: 80 dB(A). Ab diesem Pegel sind Maßnahmen zur Lärmreduktion und das Anbieten von Gehörschutz erforderlich.

  • Aktionsebene 2: 85 dB(A). Hier sind zwingend technische und organisatorische Schutzmaßnahmen sowie das Tragen von Gehörschutz vorgeschrieben.

  • Impulslärm: Schallspitzenpegel dürfen 137 dB(C) nicht überschreiten.

2. Gefährdungsbeurteilung

Eine systematische Gefährdungsbeurteilung bildet die Grundlage für den Schutz vor Lärm. Arbeitgeber sind verpflichtet, die Lärmbelastung zu messen und zu bewerten. Folgende Punkte sind zu beachten:

  • Identifikation von Lärmquellen.

  • Berechnung der persönlichen Lärmexposition der Beschäftigten.

  • Berücksichtigung von Reflexionen und Nachhall in geschlossenen Räumen.

3. Schutzmaßnahmen

Die ASR A3.7 setzt auf eine klare Rangfolge von Maßnahmen zur Lärmreduktion:

  • Technische Maßnahmen:

    • Verwendung von geräuscharmer Maschinen und Werkzeuge.

    • Installation von Schalldämmungen, Schallschutzkabinen und schallabsorbierenden Materialien.

    • Regelmäßige Wartung von Maschinen zur Minimierung von Betriebsgeräuschen.

  • Organisatorische Maßnahmen:

    • Reduzierung der Aufenthaltsdauer in lauten Bereichen.

    • Einsatz von rotierenden Schichten, um die individuelle Lärmexposition zu begrenzen.

    • Zeitliche Trennung von Arbeitsvorgängen, die hohe Lärmbelastung verursachen.

  • Persönliche Schutzmaßnahmen:

    • Bereitstellung und Verwendung von Gehörschutz wie Kapselgehörschützern oder Ohrstöpseln.

4. Anforderungen an die Raumakustik

Besondere Bedeutung kommt der Gestaltung der Raumakustik zu. In geschlossenen Arbeitsbereichen sollen durch Absorptionsmaterialien (z. B. Akustikdecken, schallabsorbierende Wände) Nachhallzeiten minimiert werden. Für Büroarbeitsplätze gelten zusätzliche Empfehlungen:

  • Maximale Schalldruckpegel von 40 bis 50 dB(A) in Einzelbüros.

  • Verringerung von Störlärm durch geräuscharme Geräte und Trennwände.

5. Unterweisung und Vorsorge

Arbeitgeber müssen ihre Mitarbeitenden regelmäßig über Lärmrisiken und Schutzmaßnahmen unterweisen. Zudem sind medizinische Vorsorgeuntersuchungen anzubieten, um frühzeitig Gehörschädigungen zu erkennen.

 

Auswirkungen von Lärm

Gesundheitliche Folgen

Lärm hat eine Vielzahl negativer Auswirkungen auf die Gesundheit:

  1. Akute und chronische Gehörschäden: Ab einer Lärmexposition von 85 dB(A) drohen irreversible Schäden wie Schwerhörigkeit oder Tinnitus.

  2. Stress und psychische Belastungen: Dauerhafter Lärm führt zu erhöhter Ausschüttung von Stresshormonen, was das Risiko für Herz-Kreislauf-Erkrankungen erhöht.

  3. Beeinträchtigte Konzentration: In Büros und anderen Arbeitsbereichen mindert Lärm die Konzentrationsfähigkeit und erhöht die Fehlerquote.

Wirtschaftliche Folgen

Hohe Lärmbelastungen können auch erhebliche wirtschaftliche Auswirkungen haben:

  • Produktivitätsverlust: Gestörte Kommunikation und verminderte Konzentration führen zu Fehlern und Verzögerungen.

  • Erhöhte Krankenstandsquoten: Lärminduzierte Gesundheitsprobleme können zu häufigeren und längeren Fehlzeiten führen.

  • Kosten für Schallschutzmaßnahmen: Werden Lärmprobleme nicht proaktiv angegangen, steigen die späteren Investitionen in Schallschutz.

 

Fazit

Die ASR A3.7 ist ein unverzichtbares Instrument, um Beschäftigte vor den Risiken durch Lärm zu schützen und gleichzeitig die Produktivität zu sichern. Durch technische, organisatorische und persönliche Schutzmaßnahmen können Unternehmen ein gesundes und effizientes Arbeitsumfeld schaffen. Arbeitgeber sind verpflichtet, die Vorgaben der ASR A3.7 umzusetzen, um ihrer Verantwortung für die Gesundheit ihrer Mitarbeitenden gerecht zu werden.

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