Arbeitsstättenrichtlinie (ASR)

Die Arbeitsstättenrichtlinie (kurz: ASR) ist eine Sammlung technischer Regeln, die Anforderungen an die Gestaltung und den Betrieb von Arbeitsstätten in Deutschland konkretisieren. Sie ergänzt die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV), die den rechtlichen Rahmen für den Arbeitsschutz in Arbeitsstätten vorgibt. Ziel der Arbeitsstättenrichtlinien ist es, die Sicherheit, Gesundheit und das Wohlbefinden der Beschäftigten am Arbeitsplatz sicherzustellen.

 

Definition und Zweck

Die Arbeitsstättenrichtlinie:

  1. Gibt konkrete technische und organisatorische Vorgaben, wie die Anforderungen der ArbStättV praktisch umzusetzen sind.
  2. Stellt den Stand der Technik, Arbeitsmedizin und Hygiene sowie sonstige gesicherte arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse dar.
  3. Soll sicherstellen, dass Arbeitsstätten so gestaltet sind, dass Gefahren für die Beschäftigten vermieden werden.

 

Rechtscharakter

  • Die ASR hat keine Gesetzeskraft, sondern ist eine technische Regel.
  • Arbeitgeber, die die Vorgaben der ASR einhalten, können jedoch davon ausgehen, dass sie die Anforderungen der Arbeitsstättenverordnung erfüllen (Vermutungswirkung).
  • Abweichungen sind möglich, müssen aber durch gleichwertige Schutzmaßnahmen kompensiert werden.

 

Inhalte der Arbeitsstättenrichtlinien

Die ASR deckt eine Vielzahl von Themen ab, die die Sicherheit und Gesundheit in Arbeitsstätten betreffen. Beispiele für Inhalte sind:

  1. Raumgestaltung und -ausstattung:

    • Anforderungen an die Größe, Beleuchtung, Belüftung und Temperatur von Arbeitsräumen.
    • Vorgaben zur Einrichtung von Fluchtwegen und Notausgängen.
  2. Technische Einrichtungen:

    • Anforderungen an Maschinen, technische Anlagen und deren Sicherheitseinrichtungen.
  3. Brandschutz:

    • Vorgaben zur Bereitstellung von Feuerlöschgeräten und zur Gestaltung von Fluchtwegen.
  4. Sanitäre Einrichtungen:

    • Regelungen zu Toiletten, Waschgelegenheiten, Umkleideräumen und Pausenräumen.
  5. Arbeitsumgebung:

    • Lärm, Vibrationen, klimatische Verhältnisse und andere Umwelteinflüsse.
  6. Besondere Arbeitsplätze:

    • Anforderungen an Bildschirmarbeitsplätze, Baustellen oder Arbeitsplätze im Freien.

 

Beispiele für spezifische ASR

  1. ASR A1.3 „Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung“

    • Regeln zur Anbringung von Sicherheitskennzeichnungen, wie Fluchtwegbeschilderungen oder Verbotsschildern.
  2. ASR A2.3 „Fluchtwege und Notausgänge“

    • Vorgaben zur Anzahl, Breite und Beschaffenheit von Fluchtwegen.
  3. ASR A3.6 „Lüftung“

    • Anforderungen an die Belüftung von Arbeitsräumen, um die Luftqualität sicherzustellen.

 

Verhältnis zur Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV)

  • Die Arbeitsstättenverordnung enthält allgemeine und abstrakte Vorgaben für den Arbeitsschutz.
  • Die Arbeitsstättenrichtlinien konkretisieren diese Vorgaben mit detaillierten und praktisch umsetzbaren Anweisungen.

Beispiel:

  • ArbStättV: „Arbeitsräume müssen ausreichend belüftet sein.“
  • ASR A3.6: Gibt genaue Werte für Luftaustausch, CO₂-Konzentration und andere Lüftungsparameter vor.

 

Bedeutung für Arbeitgeber

  • Arbeitgeber sind verpflichtet, Arbeitsstätten so zu gestalten, dass sie die Anforderungen der ArbStättV erfüllen.
  • Die Einhaltung der ASR erleichtert dies, da sie konkrete Handlungsanleitungen bieten.
  • Werden von der ASR abweichende Lösungen gewählt, müssen diese mindestens den gleichen Schutz bieten.

 

Fazit

Die Arbeitsstättenrichtlinien sind ein wesentliches Instrument für den Arbeitsschutz. Sie unterstützen Arbeitgeber bei der rechtskonformen und sicheren Gestaltung von Arbeitsstätten und gewährleisten einen hohen Standard an Sicherheit und Gesundheitsschutz für die Beschäftigten.

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